Für den blauen Parkausweis
- Sie sind außergewöhnlich gehbehindert und das Merkzeichen »aG« ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
- Oder Sie sind blind und das Merkzeichen Bl ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
- Oder Sie sind schwerbehindert mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Für den orangen Parkausweis
- Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „G" und „B" und einem Grad der Be-hinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Glied-maßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
- Morbus Crohn Erkrankungen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60.
- Colitis ulcerosa Erkrankungen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60.
- Ein künstlicher Darmausgang und eine künstliche Harnableitung mit einem Grad der Be-hinderung (GdB) von wenigstens 70.
Für den weißen Parkausweis
- Sie leiden an starken Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen aufgrund einer Krankheit, Operation oder eines Unfalls
- Aufgrund der Funktionseinschränkungen können Sie nur kurze Strecken zurücklegen
- Die Einschränkung ist nur vorübergehend (bis zu 6 Monate) und nicht verlängerbar