Inhalt

Für den blauen Parkausweis

  • Sie sind außergewöhnlich gehbehindert und das Merkzeichen »aG« ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
  • Oder Sie sind blind und das Merkzeichen Bl ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
  • Oder Sie sind schwerbehindert mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Für den orangen Parkausweis

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „G" und „B" und einem Grad der Be-hinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Glied-maßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • Morbus Crohn Erkrankungen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60.
  • Colitis ulcerosa Erkrankungen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60.
  • Ein künstlicher Darmausgang und eine künstliche Harnableitung mit einem Grad der Be-hinderung (GdB) von wenigstens 70.

Für den weißen Parkausweis

  • Sie leiden an starken Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen aufgrund einer Krankheit, Operation oder eines Unfalls
  • Aufgrund der Funktionseinschränkungen können Sie nur kurze Strecken zurücklegen
  • Die Einschränkung ist nur vorübergehend (bis zu 6 Monate) und nicht verlängerbar
[Textabschnitt 1]