Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen
Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.
Aufgrund der hohen Bearbeitungsrückstände möchten wir Sie darum bitten, nur in dringenden Fällen zur Klärung schwieriger Sachverhalte persönlich vorzusprechen. Bitte reichen Sie die Unterlagen auf dem Postweg oder per E-Mail ein.
Bei Nachreichungen per E-Mail achten Sie bitte darauf, die Unterlagen leserlich und wenn möglich als PDF beizufügen.
Allgemeine Informationen
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit Sie auch nach 12 Monaten ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
- Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
- aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)
- letzte Mietänderung
- Kaltwasserabrechnung
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Bescheide über Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld)
Frist
Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten Sie den Antrag 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellen.
Beispiel: Ihr Wohngeld läuft zum 31.3. aus. Dann stellen Sie den Antrag ungefähr am 1.2.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen.
Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.
Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Voraussetzungen
- Sie haben genügend Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen, aber nicht die Wohnkosten
- Sie gehen arbeiten, aber verdienen nicht genug
- Ihnen fehlt als Rentner oder Rentnerin oder Bewohner oder Bewohnerin von Alten-Pflegeheimen das Geld
- Sie haben als Studierende keinen Anspruch auf BAfÖG oder erhalten dieses als Volldarlehen
- Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld
Wohngeldrechner
Mit dem neuen „Wohngeld Plus“ sollen ab 01.01.2023 deutlich mehr Geringenverdiener ein höheres Wohngeld bekommen.
Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen.
Das bedeutet eine Verdoppelung des Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.
Ob auch Sie von der Wohngeldreform profitieren, können Sie mit dem Wohngeldrechner eigenständig prüfen.
Weitere informationen zur Wohngeldreform 2023 finden Sie hier.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.