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Wählerverzeichnis Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen (nur Bundestags- und Europawahl)

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. 

Allgemeine Informationen

Wollen Sie an Bundestags- oder Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. 

Formulare und weitere Informationen zum Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleitung.

Zuständige Stelle

Gemeinde in Deutschland, in der Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren.

Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular wird direkt von der Bundeswahlleitung zum Download bereitgestellt, wird aber auch im Wahlamt der zuständigen Stadtverwaltung bereit gehalten. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. 

Gebühren

Es werden für diese Leistung keine Gebühren erhoben.

Fristen

Bis zum 21. Tag vor der Wahl.

Rechtsgrundlagen

Hinweise (Besonderheiten)

Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann den Antrag unterschreiben. 

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag bis Fristende bei der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. 

In allen Fällen muss ein schriftlicher Antrag nach entsprechender Anlage der Bundes- bzw. Europawahlordnung gestellt werden. Es gibt zwei verschiedene Formulare. Je nachdem, welcher Fall der Wahlberechtigung vorliegt, ist eines der beiden zu verwenden. 

Schriftlicher Antrag

Fall 1: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und im Original postalisch oder per Fax oder E-mail übermittelt werden. 

Fall 2: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und im Original postalisch übermittelt werden. Eine Einreichung per E-mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Persönliche Vorsprache

Sie können zu den Öffnungszeiten des Wahlamtes persönlich vorstellig werden und den Antrag vor Ort ausfüllen. Halten Sie in dem Fall bitte ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass bereit. 

Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid.

Voraussetzungen

Sie können sich das Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen, wenn Sie:

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, 
  • am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
  • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Sie können sich das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen, wenn Sie:

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt (Fall 1) oder
  • Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind (Fall 2).

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Wahlamt

Amtsleiter Dr. Tim Hoppe

Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung
Organisation und Durchführung von Wahlen

Julius-Bremer-Straße 10
D-39104 Magdeburg

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