Wählerverzeichnis Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen (nur Bundestags- und Europawahl)
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Das Antragsformular wird direkt von der Bundeswahlleitung zum Download bereitgestellt, wird aber auch im Wahlamt der zuständigen Stadtverwaltung bereit gehalten. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Gebühren
Fristen
Rechtsgrundlagen
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag
Fall 1: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und im Original postalisch oder per Fax oder E-mail übermittelt werden.
Fall 2: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und im Original postalisch übermittelt werden. Eine Einreichung per E-mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Persönliche Vorsprache
Sie können zu den Öffnungszeiten des Wahlamtes persönlich vorstellig werden und den Antrag vor Ort ausfüllen. Halten Sie in dem Fall bitte ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass bereit.
Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid.
Voraussetzungen
Sie können sich das Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen, wenn Sie:
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
- nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Sie können sich das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen, wenn Sie:
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt (Fall 1) oder
- Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind (Fall 2).