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Wählerverzeichnis Eintragung beantragen

Vor jeder Wahl wird ein Wählerverzeichnis aufgestellt. Dort werden alle Personen eingetragen, die zum jeweiligen Stichtag mit Hauptwohnsitz in Magdeburg gemeldet und wahlberechtigt sind. Diese erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich nach dem Stichtag, aber bis zum 21. Tag vor der Wahl in Magdeburg anmelden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Wenden Sie sich dazu an Ihre Stadtverwaltung.

Voraussetzungen

Sie müssen für die betreffende Wahl wahlberechtigt sein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Wahlamt

Amtsleiter Dr. Tim Hoppe

Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung
Organisation und Durchführung von Wahlen

Julius-Bremer-Straße 10
D-39104 Magdeburg

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