Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn Sie Ihren Besuch auf dieser Webseite fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Vor jeder Wahl wird ein Wählerverzeichnis aufgestellt. Dort werden alle Personen eingetragen, die zum jeweiligen Stichtag mit Hauptwohnsitz in Magdeburg gemeldet und wahlberechtigt sind. Diese erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie sich nach dem Stichtag, aber bis zum 21. Tag vor der Wahl in Magdeburg anmelden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Wenden Sie sich dazu an Ihre Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
Sie müssen für die betreffende Wahl wahlberechtigt sein.
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Wahlamt
Amtsleiter Dr. Tim Hoppe
Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung Organisation und Durchführung von Wahlen