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Wählerverzeichnis Einsicht nehmen

Vor jeder Wahl wird ein Wählerverzeichnis aufgestellt. Dort werden alle Personen eingetragen, die zum jeweiligen Stichtag mit Hauptwohnsitz in Magdeburg gemeldet und wahlberechtigt sind.  

Allgemeine Informationen

Als wahlberechtigte Person können Sie vor der Wahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Pesonen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Voraussetzungen

Sie müssen für die betreffende Wahl wahlberechtigt sein.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. 

Gebühren

Es werden für diese Leistung keine Gebühren erhoben.

Fristen

Das Wählerverzeichnis kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. 

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Wahlamt

Amtsleiter Dr. Tim Hoppe

Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung
Organisation und Durchführung von Wahlen

Julius-Bremer-Straße 10
D-39104 Magdeburg

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