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Sich bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans beteiligen

Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.

Allgemeine Informationen

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung, also Neuerstellung oder Änderung, eines Flächennutzungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben. Entweder die zuständige Behörde oder der Verfahrensträger würde diese Forderung stellen.

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt.

Er besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele,
  • verschiedenen Karten zur
  • Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
  • Legende zu den Karten sowie
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Als Bürgerinnen und Bürger, Interessenverband, oder Unternehmen können Sie sich ab der öffentlichen Bekanntmachung

  • online,
  • schriftlich,
  • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
  • mündlich während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

zum Flächennutzungsplan oder zum Bauleitplan äußern oder Stellung nehmen.

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Behörde für das Verfahren angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme vorrangig elektronisch abzugeben.

Nach Fristende prüft die zuständige Behörde die eingegangenen Stellungnahmen Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt, beispielsweise von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Voraussetzungen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Beteiligungen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Team Flächennutzungsplanung

Fachdienst Bauleitplanung

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Andere Zuständigkeit

Diese Dienstleistung wird Ihnen nicht durch die Landeshauptstadt Magdeburg angeboten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die oben genannte zuständige Stelle.

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