Eheschließung im Ausland anmelden
Bei einer gewünschten Eheschließung im Ausland (Voraussetzung: ein Ehepartner besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit) sollte man sich vorab auf der Internet-Seite des Bundesverwaltungsamtes unter dem Stichwort "Auswanderung" zu den Eheschließungsbestimmungen in den verschiedenen Ländern informieren.
Rechtsverbindliche Auskünfte können jedoch nur von der Amtsperson bzw. der zuständigen Behörde im Ausland erteilt werden, die die Eheschließung vornehmen soll. Daher empfiehlt sich in jedem Fall auch die direkte Kontaktaufnahme mit dieser Stelle, um verbindliche und jeweils aktuelle Auskünfte über die vorzulegenden Dokumente, deren Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und ggf. deren Übersetzung einzuholen und einen Termin zu vereinbaren.
In den Informationsschriften finden sich auch die Anschriften der deutschen Auslandsvertretungen sowie die der betreffenden Landesvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.