Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
Haben Sie Ihre PIN für die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (nPA), Ihrer eID-Karte oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) vergessen oder ist sie in falsche Hände gelangt? Dann können Sie eine neue PIN erhalten.
Beschreibung
Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Sie erhalten mit Ihrem Personalausweis eine Geheimnummer, die sogenannte Einmal-PIN. Damit können Sie eine persönliche, sechsstellige Identifikationsnummer (PIN) setzen. Zusammen mit der Einmal-PIN erhalten Sie Ihre Entsperrnummer (PUK).
Das gilt auch für:
- den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- die Unionsbürgerkarte (eID-Karte)
Sie benötigen eine neue PIN, wenn:
- Sie die PIN vergessen oder verlegt haben,
- die PIN nach dreimaliger Fehleingabe gesperrt ist und Sie nicht mehr über die PUK verfügen,
- die PIN in die Hände anderer Personen gelangt ist.
Wenn Sie noch über Ihre PIN verfügen, aber eine neue Ziffernfolge wünschen, können Sie die PIN beliebig oft mit der entsprechenden Software, zum Beispiel der AusweisApp, ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zweimal Ihre neu gewählte PIN.
Hinweis:
Die Einmal-PIN finden Sie in Ihrem PIN-Brief zu Ihrem jeweiligen Dokument. Dieser wurde Ihnen bis zum 16.02.2025 per Post von der Bundesdruckerei zugesandt. Seit dem 17.02.2025 erhalten Sie diesen direkt bei der Beantragung durch die zuständige Behörde ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
Online
- Ihr Personalausweis, Ihre eID-Karte oder Ihr eAT
- NFC-fähiges Handy oder PC/Laptop mit Kartenlesegerät
- AusweisApp
Persönliche Vorsprache
- Ihr Personalausweis, Ihre eID-Karte oder Ihr eAT
Gebühren
Die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion sowie die Änderung oder Neusetzung der PIN sind gebührenfrei.
Fristen
Es gibt keine spezifischen Fristen für die PIN-Änderung. Es wird jedoch empfohlen, die PIN zeitnah nach Erhalt des PIN-Briefs zu setzen, um die Online-Funktionen Ihres Dokumentes nutzen zu können.
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Sie können die PIN für die Online-Ausweisfunktion selbstständig online setzen oder ändern, einen PIN-Rücksetzbrief bestellen oder die PIN persönlich bei einer Behörde neu setzen lassen. Welche Möglichkeit für Sie infrage kommt, hängt davon ab, welches Ausweisdokument Sie besitzen und ob Sie Ihre bisherige PIN kennen.
Online
PIN erstmalig setzen
Wenn Sie Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte erhalten haben, können Sie die Transport-PIN aus dem PIN-Brief mithilfe der AusweisApp in Ihre selbst gewählte sechsstellige PIN ändern. Alternativ können Sie die PIN bei der Abholung des Ausweises oder der Karte in der zuständigen Behörde setzen lassen.
PIN ändern
Wenn Sie Ihre bisherige PIN kennen, können Sie diese selbstständig in der AusweisApp ändern. Wählen Sie dazu die Funktion „PIN ändern“ und folgen Sie den Anweisungen.
Für die selbstständige Änderung benötigen Sie ein geeignetes NFC-fähiges Smartphone oder einen PC mit Kartenlesegerät sowie die AusweisApp.
PIN-Rücksetzbrief online bestellen
Wenn Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr haben, Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben oder die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren möchten, können Sie für Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Der Dienst kann nicht für einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) genutzt werden.
- Starten Sie auf der Website des PIN-Rücksetzungsdienstes den „Bestellvorgang“.
- Legen Sie Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte bereit und folgen Sie den Anweisungen. Für die Bestellung benötigen Sie die CAN. Das ist die sechsstellige Nummer auf der Vorderseite Ihres Ausweises bzw. Ihrer eID-Karte.
- Verbinden Sie den Bestellvorgang mit der AusweisApp und übertragen Sie die erforderlichen Daten verschlüsselt.
- Bestätigen Sie die Bestellung.
- Der PIN-Rücksetzbrief wird Ihnen innerhalb von 7 Werktagen persönlich an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt. Die Zustellung erfolgt über POSTIDENT. Für die Entgegennahme benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.Wenn Sie bei der Zustellung nicht zu Hause sind, können Sie den Brief in der zuständigen Postfiliale abholen.
Persönliche Vorsprache
Sie können Ihre PIN auch persönlich bei einer Behörde neu setzen lassen, beispielsweise wenn Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr haben oder Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben.
-
Personalausweis oder eID-Karte: Wenden Sie sich an ein Bürgerbüro.
-
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.
Die Behörde nutzt dafür ein spezielles Schreib-Lese-Gerät (Änderungsterminal). Bringen Sie Ihr gültiges Ausweisdokument mit. Informieren Sie sich vorab, ob Sie einen Termin vereinbaren müssen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen gültigen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine eID-Karte.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Bei einem eAT muss Ihre Identität bereits festgestellt sein, damit die Online-Ausweisfunktion genutzt werden kann.
Online
- Die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweisdokuments ist aktiviert.
- Sie benötigen die AusweisApp und ein geeignetes Smartphone oder einen PC mit Kartenlesegerät.
- PIN ändern: Zum Ändern der PIN benötigen Sie Ihre bisherige PIN.
- PIN erstmalig setzen: Für das erstmalige Setzen benötigen Sie die Transport-PIN aus Ihrem PIN-Brief.
- PIN-Rücksetzungsbrief online beantragen: Den PIN-Rücksetzbrief können Sie nur für einen Personalausweis oder eine eID-Karte bestellen, nicht für einen eAT.
Persönliche Vorsprache
- Sie müssen persönlich mit Ihrem gültigen Ausweisdokument erscheinen.
- Mit Personalausweis oder eID-Karte wenden Sie sich an ein Bürgerbüro, mit einem eAT an die Ausländerbehörde.
Bearbeitungsdauer
Online
Die PIN kann in der Regel unmittelbar während des Online-Vorgangs selbst gesetzt oder geändert werden.
Beim PIN-Rücksetzungsdienst kann die Zusendung des Rücksetzbriefs bis zu 7 Werktage dauern.
Persönliche Vorsprache
Die PIN wird bei der zuständigen Behörde in der Regel unmittelbar vor Ort neu gesetzt oder geändert.