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elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen, können Sie Anbietern im Internet oder an Automaten Einsicht in Ihre auslesbaren Daten gewähren.

Allgemeine Informationen

Folgende Daten können Sie im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigeben:

  1. Familienname
  2. Geburtsname (nur bei Ausweisen, die nach dem 21. Juni 2012 ausgestellt wurden)
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Tag der Geburt
  6. Ort der Geburt
  7. Anschrift
  8. Dokumentenart
  9. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
  10. Abkürzung »D" für Bundesrepublik Deutschland
  11. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
  12. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
  13. Ordensname, Künstlername.

Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheiden Sie selbst. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.

Zuständigkeit

Sie selbst als Dokumenteninhaberin oder Dokumenteninhaber gewähren die Einsicht. Sie können hierzu im BürgerBüro beraten werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Gebühren

keine

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort liegen keine Informationen zur Zuständigkeit in unserem System vor. Alternativ können Sie im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt weitere Informationen abrufen.

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