- Bitte nutzen Sie den unter "Dokumente" beigefügten Antrag „Geltendmachung Wunsch- und Wahlrecht“ nach § 3b KiFöG LSA i.V.m. § 5 SGB VIII
- Betreuungsvertrag
Hinweis auf Grund eines geringen Einkommens:
Es besteht für Sie die Möglichkeit, bereits vor Erhalt des Kostenbeitragsbescheides der aufnehmenden Gemeinde oder Verbandsgemeinde beim Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg einen Antrag auf (Teil-) Erlass des Kostenbeitrages zu stellen. Näheres zur grundsätzlichen Befreiung von der Kita-Gebühr finden Sie unter der Überschrift "Siehe auch"