Geburt anzeigen
Die Geburt Ihres Kindes ist beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, damit sie im Geburtenregister eingetragen und beurkundet werden kann.
Allgemeine Informationen
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
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bei miteinander verheirateten Eltern
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Geburtsurkunden der Eltern
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Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
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bei nicht miteinander verheirateten Eltern
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Geburtsurkunde der Mutter
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falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
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Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
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Geburtsurkunde des Vaters
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ggf. die Sorgeerklärung
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Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
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eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Gebühren
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung von Geburtsurkunden fallen Verwaltungsgebühren an. Sie erhalten von uns gebührenfreie Urkunden, die jedoch nur für bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen. Diese müssen im Original an die Familienkasse, die Krankenkasse sowie an die Elterngeldstelle weitergeleitet werden. Magdeburger Eltern erhalten lediglich die Urkunden für die Krankenkasse und die Elterngeldstelle ausgehändigt. Die Familienkasse erhält die erforderliche Urkunde über die Geburt digital.
Falls Sie weitere Urkunden für persönliche Zwecke benötigen, fallen dafür Gebühren an. Die Gebühr für die erste gebührenpflichtige Urkunde beträgt 10,00 €, jede weitere Urkunde kostet 5,00 €.
Frist
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine verweigerte Registrierung nach Geburtsanzeige können Sie einen Anweisungsantrag bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.