Geburt anzeigen
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Allgemeine Informationen
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Merkblatt
- im Städtischen Klinikum Magdeburg–Olvenstedt, Birkenallee 34 oder
- in der Universitätsfrauenklinik Magdeburg, Gerhart-Hauptmann-Str. 35 oder
- in der Klinik Marienstift Magdeburg, Harsdorfer Str. 30
Die entsprechende Klinik wird uns (dem Standesamt) binnen einer Woche nach der Geburt durch Übersendung einer Geburtsanzeige die Geburt mitteilen. Innerhalb von 4 Wochen soll die Geburt beurkundet werden.
Die Beurkundung Ihres Neugeborenen erfolgt im Standesamt Magdeburg bei persönlicher Anwesenheit der Kindesmutter und des Kindesvaters.
Die Vaterschaftsanerkennung kann auch vor Geburtsbeurkundung vom Standesbeamten beurkundet werden (gilt nur für nicht miteinander Verheiratete.)
Die Geburtsurkunde, die Bescheinigungen für Kindergeld, Mutterschaftshilfe (Krankenkasse), Elterngeld und religiöse Zwecke für Ihr Neugeborenes erhalten
Sie im Standesamt Magdeburg, Humboldtstr. 11 (Nähe AMO-Kulturhaus)
- Ledige, nicht miteinander verheiratete Kindeseltern: Geburtsurkunde der Kindesmutter,Geburtsurkunde des Kindesvaters,Personalausweise oder Reisepässe und evtl. schon vorher im Standesamt oder Jugendamt beurkundete vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung;
- Verheiratete Kindeseltern: Eheurkunde und Geburtsurkunde der Kindeseltern sowie Personalausweise oder Reisepässe
- Geschiedene Kindesmutter: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass
- In speziellen Einzelfällen können auf Grund gesetzlicher Vorschriften zusätzliche Urkunden, Übersetzungen, Bescheinigungen, Dokumente etc. verlangt werden
Ansprechpartner
Geburtenregister
Tel. +493915404215
Sterberegister
Tel. +493915404216
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
-
bei miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunden der Eltern
-
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
-
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
-
Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
-
Geburtsurkunde des Vaters
-
ggf. die Sorgeerklärung
-
-
-
Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
-
eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Gebühren
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Frist
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.