Möchten Eltern von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und für ihr Kind einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg in Anspruch nehmen, obwohl sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt, d. h. Ort des Lebensmittelpunktes nicht in Magdeburg haben, bedarf es einer Vereinbarung ihrer abgebenden Gemeinde und des Landkreises mit der aufnehmenden Stadt Magdeburg.
Die Vereinbarung wird benötigt um die Kostenübernahme für den Betreuungsplatz mit dem abgebenden Landkreis und der abgebenden Gemeinde zu regeln. Erst mit vorliegender Kostenübernahme kann ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.
Für die Nutzung der Angebote zur Förderung und Betreuung der Kinder werden von den Eltern Kostenbeiträge (Elternbeiträge) erhoben. Die Kostenbeiträge können Sie beiliegendem Dokument entnehmen.