Eheurkunde Ausstellung beantragen
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Allgemeine Informationen
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Online
- Upload Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Persönlich vor Ort
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung
Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person
Wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt oder die Unterlagen abholt, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- der Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person (Original oder Kopie)
- der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Anträge durch sonstige Personen
Gegebenenfalls ist ein Nachweis über das rechtliche Interesse erforderlich.
Gebühren
Kosten für die Ausstellung einer Eheurkunde:
- 10,00 Euro
- 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang
Art der Bezahlung:
- Paypal, Visa oder Mastercard im Rahmen der Onlinebeantragung
- Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung
Rechtsgrundlage(n)
Was sollte ich noch wissen?
Das Standesamt führt das Eheregister der letzten 80 Jahre.
Für Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Magdeburg.
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann nur beim Standesamt Magdeburg beantragt werden, falls der Ereignisort Magdeburg war.
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde online, persönlich vor Ort oder schriftlich beantragen.
Online
Nutzen Sie bitte vorrangig den Onlineservice des Standesamtes, um die Ausstellung einer Eheurkunde zu beantragen.
Persönliche Vorsprache
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung
- Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erfolgt direkt bei der Beantragung im Standesamt
Schriftlich
- gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung
- formloses Schreiben mit der Bitte um Ausstellung einer Eheurkunde an das Standesamt Magdeburg (Achtung: nur, wenn die Ehe in Magdeburg geschlossen wurde!)
- Geben Sie bitte folgende Daten als antragstellende Person an:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- aktuelle Meldeanschrift
- Ort und Datum der Eheschließung oder gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Registernummer
- Verwendungszweck der Urkunde
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse
Daraufhin erhalten Sie einen Kostenbescheid vom Standesamt. Die entsprechenden Kosten überweisen Sie bitte direkt nach Erhalt des Schreibens.
Eine verspätete Bezahlung wirkt sich dementsprechend auf die Bearbeitungszeit aus.
Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person
Wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt oder die Unterlagen abholt, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person
- der Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (Original oder Kopie)
- der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen
Weitere Antragsberechtigte, wie nähere Verwandte, müssen einen Nachweis über das rechtliche Interesse vorlegen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
Antragstellende müssen dabei mindestens 16 Jahre alt sein.
Wurde die Ehe im Ausland beurkundet, können Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.