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Zwangsräumung von Wohnraum

Leistung

Was ist eine Zwangsräumung?
Die Zwangsräumung einer Wohnung ist eine Vollstreckungsmaßnahme nach der Zivilprozessordnung
Sie wird von einem Gerichtsvollzieher auf Antrag des Vermieters vorgenommen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vermieter beim Amtsgericht einen Räumungstitel erwirkt hat und der Mieter die Wohnung nicht freiwillig räumt.

Warum nimmt das Sozial- und Wohnungsamt teil?
Durch die Zwangsräumung können Einzelpersonen oder Familien obdachlos werden. Daher ist das Sozial- und Wohnungsamt bei der Zwangsräumung vertreten, um eine Obdachlosigkeit durch Unterbringung in einer Obdachloseneinrichtung zu vermeiden.

Kommen Sie vor dem Termin der Zwangsräumung zu unserer Beratung!

Gesetz

Voraussetzung für die Zwangsräumung ist eine Urteil des Amtgerichtes "Räumungstitel", dass der Vermieter beantragt hat.
Die Durchsetzung dieses Urteils ist dann die Zwangsräumung nach

§ 885 Zivilprozessordnung (ZPO)

die von einem Gerichtsvollzieher vrgenommen wird.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Miet- und Energieschuldnerberatung

Sachgebietsleiterin Angela Dauer

Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg

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