Regionale Koordination
Allgemeines
Das Land Sachsen-Anhalt zielt mit der Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung darauf ab, die Förderung stärker an den regionalen Bedarfen und Voraussetzungen auszurichten. Zur Gestaltung und Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen arbeitet die Landeshauptstadt Magdeburg eng mit den Partnern in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zusammen. Es sollen spezifische Angebote entwickelt werden, individuelle Vermittlungshemmnisse der Zielgruppen abgebaut und Alternativen gegenüber der Ausgrenzung von beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe entwickelt werden. Die nachhaltige soziale und berufliche Integration der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der Landeshauptstadt Magdeburg ist zentrales Ziel. Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“ (RdErl. des MS vom 6. Juni 2022 – 52-04011) obliegt die Verantwortung zur regionalen Ausgestaltung der Förderung in der Landeshauptstadt Magdeburg dem Regionalen Arbeitskreis. Die regionalen Arbeitsmarktakteure werden über den Regionale Arbeitskreise in die Planung, Entscheidung und Umsetzung von Förderaktivitäten einbezogen. Aufgrund der in Jugendberufsagenturen gepflegten Kooperationsqualität zwischen den Rechtskreispartnerinnen und -partnern ist die Koordinatorin der Jugendberufsagentur Magdeburg unmittelbar in die Umsetzung der Förderprojekte eingebunden und unterstützt bei der Gestaltung der Maßnahmen am Übergang von der Schule in Ausbildung und Erwerbsleben. Grundlage der Arbeit ist eine zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und der Landeshauptstadt Magdeburg geschlossene Zielvereinbarung. Die Richtlinie REGIO AKTIV ist zum 21.06.2022 in Kraft getreten und unter folgendem Link zu finden:
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?j=VVST-810000-20220606-SF
Für die Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung sind die einzeln aufgeführten Projekte und Personengruppen relevant.
Projektträger:
Landeshauptstadt Magdeburg
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit
Zuständige eu-Verwaltungsbehörde efre/esf:
Zuständige Bewilligungsbehörde:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Dessau
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
Regionale Koordination
Förderbereich J: Regionale Koordination
Die Regionale Koordination stellt das Bindeglied zwischen den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen dieser Richtlinie und den Voraussetzungen und Bedarfen dar. In diesem Sinne besteht das Ziel ihrer Förderung in der Verbesserung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen aus den einzelnen Förderbereichen im Wege der Umsetzung und Verstetigung der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik, als Vernetzung und Beteiligung aller kommunalen Strukturen sowie der regionalen Arbeitsmarktakteure. Zusammen mit der Regionalisierung sollen die Netzwerkentwicklung in der Region unter Berücksichtigung der ausbildungs- und arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Landes unterstützt, die Zusammenarbeit der Akteure im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt – insbesondere unter den Gesichtspunkten Systematik und Nachhaltigkeit – verbessert sowie ein gemeinsames Verständnis unter den regionalen Partnern über die Zusammenarbeit zur Zielerreichung und die Einhaltung von Vereinbarungen erreicht werden.
Das Projekt „Regionale Koordination“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Landeshauptstadt Magdeburg vom 01.07.2022 bis 30.06.2028 Kofinanziert. Die Landeshauptstadt Magdeburg zielt mit dem Einsatz der regionalen Koordinatorin darauf ab, den Regionalen Arbeitskreis bei der Entwicklung und Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Projekten für die Zielgruppen der drei Förderbereiche Teil 2 A) „Aktive Eingliederung“, B) „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ und C) „STABIL“ zu unterstützen.
Ansprechpartner:
Aktive Eingliederung
Förderbereich A: Aktive Eingliederung
Im Rahmen des Förderbereiches A werden Projekte zur Verbesserung der Integrationschancen von Langzeitarbeitslosen Frauen und Männern mit ausgeprägten beschäftigungsrelevanten Defiziten und Integrationsschwierigkeiten sowie den daraus resultierendem besonderen Unterstützungsbedarf gefördert. Ziel ist es, durch längerfristige individuelle lösungsorientierte Integrationsbegleitung der Betroffenen bessere Integrationsfortschritte zu erzielen und schließlich ihre berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu erreichen und zu festigen.
Zur differenzierten und bedarfsorientierten Unterstützung erfolgte die Ausschreibung in drei Losen mit folgenden Zielgruppen:
Los A: Projekt zur Unterstützung von langzeitarbeitslosen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen aus dem Rechtskreis des SGB II (geplante Integrationsquote mindestens 15 Prozent)
Los B: Projekt zur Unterstützung von langzeitarbeitslosen Frauen, langzeitarbeitslosen Frauen mit Migrations- und Flüchtlingshintergrund aus dem Rechtskreis des SGB II (geplante Integrationsquote mindestens 20 Prozent)
Los C: Projekt zur Unterstützung langzeitarbeitsloser Personen, die länger als zwei Jahre arbeitslos und in der Regel über 35 Jahre alt sind (geplante Integrationsquote mindestens 40 Prozent)
Rahmenbedingungen:
Ab dem 01.04.2023 werden für insgesamt 36 Monate drei Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt 2.700.000 Euro gefördert. Die Projekte werden mit jeweils unterschiedlichen Zielgruppen und einem Budget von 300.000 Euro pro Jahr und Projekt finanziert. Das Arbeitslosengeld II der Teilnehmenden kommt in Form einer teilnehmenden bezogenen Pauschale als zusätzliche öffentliche Kofinanzierung zum Fördervolumen hinzu. Alle drei Projekte sollen eine Kapazität von 20 Teilnehmendenplätzen haben, die während der gesamten Projektlaufzeit nicht unterschritten wird. Die Verweildauer der Teilnehmenden beträgt maximal 18 Monate zuzüglich einer Nachbetreuung von bis zu sechs Monaten.
Im Ergebnis der Bewertung aller eingegangenen Projektvorschläge wurden folgende Projekte zur Umsetzung durch den Regionalen Arbeitskreis empfohlen:
Los A: BBI – Bildungs- und Beratungs-institut GmbH mit dem Projekt „Impuls – Werkstattprojekt mit psychologischer Begleitung“
Los B: Ausbildungsverbund der Wirtschaftsregion Braunschweig/
Magdeburg e. V. mit dem Projekt „FrauKe“
Los C: BBI – Bildungs- und Beratungs-institut GmbH mit dem Projekt „Lichtblick – Perspektiven eröffnen durch Mitarbeit und Führung in einer Integrationsfirma“
STABIL
Förderbereich C: STABIL - Selbstfindung - Training - Anleitung - Betreuung - Initiative - Lernen
Förderbereich zur Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen
Ziel der Förderung ist, die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen zu entwickeln und herzustellen, so dass sie in geeignete weiterführende Maßnahmen, in Ausbildung oder Beschäftigung integriert werden können.
Zielgruppe sind förderungsbedürftige junge Menschen in der Regel unter 25 Jahren, in begründeten Fällen bis unter 30 Jahren, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, keinen Berufsabschluss besitzen, arbeitslos sind und mit Hilfe der Förderangebote der Agenturen für Arbeit oder Träger der Grundsicherung nicht oder nicht mehr erreicht werden können. Dies betrifft u.a. junge Menschen ohne Schulabschluss, ohne Ausbildungsplatz, die eine Ausbildung abgebrochen haben oder mit besonderem individuellen sozialpädagogischen Hilfebedarf.
Die Frist zur Beteiligung am Wettbewerb ist abgelaufen. Die eingegangenen Projektvorschläge wurden durch den Regionalen Arbeitskreis (RAK) in einer gemeinsamen Sitzung am 19.04.2016 nach einem einheitlichen Bewertungsschema diskutiert und beurteilt. Dabei wurde die ems & medi-Z gGmbH als besonders geeignet ausgewählt und erhielt die Förderempfehlung des RAKs zur Umsetzung des Projekts mit 50 Teilnehmerplätzen. Die Projektlaufzeit hat am 01.07.2016 begonnen und umfasst zunächst zwei Jahre. Das Projekt wurde in 2018 bis zum 30.06.2020 verlängert.
Im Jahr 2019 übernahm die Johanniter Mitteldeutschland gGmbH die ems & medi-Z gGmbH und setzte die positive Arbeit erfolgreich fort, sodass der RAK seine Förderempfehlung bis zum 30.11.2022 im April 2022 für das Projekt abgegeben hat.