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Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen

Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
    Achtung: Ab 01. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem registrierten Fotografen bzw. in den Bürgerbüros (nicht im Mobilen Bürgerbüro) vor Ort erstellt werden. Unter diesem Link finden Sie entsprechende Fotografen.
  • aktuelles Ausweisdokument (falls vorhanden)
    Falls Sie nur noch ein altes Ausweisdokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen ist.
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
    • Sollte vor dem 18. Geburtstag ein Reisepass für ein Kind benötigt werden, muss bei der Beantragung mindestens ein sorgeberechtigtes Elternteil persönlich anwesend sein.
    • Ist der andere sorgeberechtigte Elternteil nicht dabei, müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    • Wenn der Vater sorgeberechtigt ist, aber bei der Geburt nicht mit der Mutter verheiratet war, muss ein Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht vorgelegt werden. Dies erfolgt durch eine Sorgeerklärung vom Jugendamt oder Notar. Liegt kein entsprechender Nachweis vor, wird davon ausgegangen, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.
    • Hat der Vater das alleinige Sorgerecht, muss dies durch eine gerichtliche Entscheidung nachgewiesen werden.

  • Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
    • Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität (nur bei Beibehaltung der Staatsangehörigkeit)
    • Einbürgerungsurkunde im Original

Bitte beachten Sie:
In unklaren Fällen kann die Passbehörde zusätzliche Unterlagen anfordern - zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Geburtsurkunden oder Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit.

Gebühren

  • Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

    Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre

    Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass für Personen über 24 Jahre

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)

Fristen

Sie können Ihren neuen Reisepass frühestens 8 Wochen vor der geplanten Eheschließung mit dem neuen Namen beantragen. Die vorzeitige Beantragung ist nur in Ausnahmefällen mit entsprechenden Nachweisen möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter "Was sollte ich noch wissen?".

Wenn sich Ihr Name durch die Eheschließung ändert, müssen Sie den neuen Reisepass unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, sofern Sie keinen gültigen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis mit dem neuen Namen besitzen.

Rechtsgrundlage(n)

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben die Möglichkeit, Ihren neuen Reisepass bereits vor der Eheschließung zu beantragen. 
Dafür benötigen Sie grundsätzlich eine Bescheinigung über die zukünftige Namensführung vom Standesamt, bei dem Sie heiraten.

Eine vorzeitige Beantragung ist möglich, wenn

  • sich Ihr Name durch die Eheschließung ändert und
  • Sie direkt nach der Eheschließung eine Reise unter Ihrem neuen Namen antreten. Bitte bringen Sie zur Beantragung die entsprechende Buchungsbestätigung mit.

Bitte beachten Sie: Als Ausstellungsdatum wird das Datum Ihrer geplanten Eheschließung eingetragen. Den neuen Reisepass erhalten Sie im Bürgerbüro erst nach der Eheschließung unter Vorlage Ihrer Eheurkunde.

Sollte sich Ihr geplanter Eheschließungstermin nach der Beantragung allerdings auf einen anderen Tag verschieben, weicht der neue Eheschließungstermin von dem ursprünglichen Ausstellungsdatum des Reisepasses mit dem neuen Familiennamen ab. Der bereits beantragte Reisepass gilt somit als ungültig und kann Ihnen in diesem Fall nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Reisepass gebührenpflichtig neu beantragen.


Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

  • 4 Woche(n)

Weitere Informationen

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