Mietschulden und Energieschulden
Leistungen
Wenn Sie Miet- oder Energieschulden haben, wird Ihnen Beratungshilfe angeboten und zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern vermittelt. Bei vorliegen entsprechender gesetzlicher Voraussetzungen kann auch darlehensweise die Übernahme von Miet- oder Energieschulden zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit oder vergleichbaren Notlagen erfolgen.
Unterlagen
Zur Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigungen, Arbeitslosengeldbescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld II, Elterngeld, Rentenbescheide u.a.)
- Wohngeldbescheid
- Schriftverkehr mit den Gläubigern (Mahnschreiben, Kündigung u.a)
- eventuelle Ratenzahlungsvereinbarungen
- Nachweise der sonstigen Verschuldungen
Hinweis: Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichend sein!