Straßenreinigungsgebühren
In der Straßenreinigungssatzung wird der Geltungsbereich, Art und Umfang der Reinigung sowie die Einstufung der Straßen in die Reinigungsklassen festgelegt.
Die Veranlagung der Gebühren erfolgt durch den Fachdienst Steuern.
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer oder Besitzer der Anlieger- oder Hinterliegergrundstücke mit rechtlicher und tatsächlicher Zugangsmöglichkeit zu einer Straße, die an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen ist und die im Straßenverzeichnis in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung aufgeführt ist.
Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am gebührenpflichtigen Grundstück sind vom Veräußerer und Erwerber dem Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb, Sternstraße 13, 39104 Magdeburg.
Weitere Informationen zu den aktuellen Satzungen erhalten Sie vom Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb, Sternstraße 13, 39104 Magdeburg.
Sachbearbeiter*innen für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühr und Abfallbeseitigungsgebühr)
Die Bearbeitung erfolgt nach den Anfangsbuchstaben der Grundstückslage:
V: Frau Lichtenberg; Tel.: +49 391 540 2353
K, L, Z: Frau Bäck; Tel.: +49 391 540 2530
B, E, P: Herr Behrens; Tel.: +49 391 540 2752
G, M. Q, T: Frau Collin; Tel.: +49 391 540 2373
N, R, W: Frau Liedtke; Tel.: +49 351 540 2566
A, O: Herr Linke; Tel.: +49 391 540 2427
C, F, S: Frau Nimtz; Tel.: +49 391 540 2753
H, I, J: Frau Paul; Tel.: +49 391 540 2489
D, U, Grundsteuer A: Herr Singer; Tel.: +49 391 540 2880