Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Aus-stellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel
- nicht bereits verheiratet sind,
- geschäftsfähig sind,
- volljährig sind.
Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.
Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben, müssen Sie keine Meldebescheinigung beantragen. Das Standesamt holt sich die erforderliche Auskunft beim Melderegister ein.
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Magdeburg haben, dann müssen Sie die Meldebescheinigung bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Weisen Sie bei der Beantragung darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses darf die Ausstellung des Dokumentes maximal 14 Tage zurückliegen.
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
- Die beglaubigte Kopie oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren sind. Am Tag der Anmeldung darf die Ausfertigung nicht älter als 6 Monate sein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
Folgende Unterlagen sind gegebenenfalls erforderlich:
- Geburtsurkunde oder mehrsprachige Geburtsurkunde, wenn Sie im Ausland geboren sind.
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren. Wahlweise kann auch die Eheurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingereicht werden.
- Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, wenn Sie verwitwet sind. Wahlweise können Sie die Eheurkunde in Verbindung mit einer Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners einreichen.
- beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren. Wahlweise können Sie auch die Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Aufhebungsurteil einreichen.
- Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren.
- Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil, wenn Sie schon einmal im Ausland verpartnert waren.
- Nachweis über aktuelle Namensführung.
- Einbürgerungsurkunde, wenn Sie eingebürgert wurden.
- Staatsangehörigkeitsnachweis oder Unterlagen zur Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Bundesvertriebenengesetz (z.B. Registrierschein / Aufnahmebescheid / Bundesvertriebenenausweis /Namensänderungsurkunde)
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder eine Partnerin eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert.
Hier können Sie weitere Informationen zum internationalen Urkundenverkehr nachlesen.
Wichtiger Hinweis: Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner/-innen.
Gebühren
Für die Beantragung eins Ehefähigkeitszeugnisses werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.
- 80,00 EUR für die Prüfung der Ehefähigkeit und Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses
- 130,00 EUR wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- 10,00 EUR für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt die Vornahme einer Amtshandlung ab, so kann es auf Antrag der Beteiligten durch das Gericht dazu angewiesen werden.
Fristen
- Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis vor der Eheschließung beantragen.
- Planen Sie ein, dass das deutsche Standesamt Ihre Ehefähigkeit prüft und das Standesamt im Ausland weitere Prüfungen durchführt.
- Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten nach Ausstellung.
Verfahrensablauf
Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist erforderlich.
- Sie vereinbaren über den Online-Terminkalender einen Termin im Standesamt. Alternativ kann Sie hierbei die Behördennummer 115 unterstützen.
- Die Beratung und Aushändigung des Antrags auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erfolgt bei der Vorsprache.
- Sie reichen anschließend alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein.
- Das Standesamt bearbeitet Ihre Unterlagen und prüft, ob Ehehindernisse vorliegen.
- Sofern keine Ehehindernisse vorhanden sind, stellt Ihnen das Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis nach Zahlung der Bearbeitungsgebühren aus.
Voraussetzungen
- Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
- Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Bearbeitungsdauer
Je nach Komplexität der vorzulegenden Unterlagen bis zu einigen Wochen.