Friedhöfe
Friedhöfe im Überblick
Friedhöfe im Überblick
Das Friedhofs- und Bestattungsmanagement des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg bewirtschaftet 16 kommunale Friedhöfe im Stadtgebiet. Die folgende Übersicht gibt Aufschluß über die Lage dieser Friedhöfe und die Kontaktmöglichkeiten.
Grabstättenarten auf den kommunalen Friedhöfen Magdeburg
Grabstättenarten auf den kommunalen Friedhöfen Magdeburg
Klassische Grabstättenarten auf den kommunalen Friedhöfen
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Reihengrabstätte für Erdbestattungen (Ra)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zum Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte für Erdbestattungen.
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Wahlgrabstätte für Erdbestattungen (W)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zum Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen.
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Wahlgrabstätte in besonderer Lage für Erdbestattungen (W/L; P/L)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zum Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte in besonderer Lage für Erdbestattungen.
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Reihengrabstätte für Urnenbeisetzungen (AR)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zum Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte für Urnenbeisetzungen.
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Wahlgrabstätte für Urnenbeisetzungen (AW)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zum Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte für Urnenbeisetzungen.
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Wahlgrabstätten in besonderer Lage für Urnenbeisetzungen (AW/L; AP/L)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zum Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte in besonderer Lage für Urnenbeisetzungen.
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Grabstättenarten für anonyme Beisetzungen
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Die Urnengemeinschaftsanlage (UGA)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zur Urnengemeinschaftsanlage.
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Die Kindergemeinschaftsgrabanlage (KGGA)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zur Kindergemeinschaftsgrabanlage.
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Alternativen zur anonymen Bestattungen
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Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namenskennzeichnung (UGG)
Die Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Namenskennzeichnung bietet eine attraktive Alternative zur anonymen Bestattung.
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Gemeinschaftsanlagen für Urnenwahlgrabstätten (GAW)
Die Gemeinschaftsanlage für Urnenwahlgrabstätten bietet eine attraktive Alternative zur anonymen Bestattung.
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Erdgemeinschaftsanlage (EGA)
Die Erdgemeinschaftsanlage bietet eine attraktive Alternative zur anonymen Bestattung
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Gemeinschaftsanlage für Erdwahlgrabstätten (GEW)
Die Gemeinschaftsanlage für Erdwahlgrabstätten bietet eine attraktive Alternative zur anonymen Bestattung.
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Das Naturgrabfeld - Ein Bestattungsplatz in natürlicher Umgebung
Im bundesweiten Trend liegen Bestattungen im Wald seit einigen Jahren ganz weit vorn. Da sich diese gerade im städtischen Raum sehr schwierig ...
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Die Ruhegemeinschaft
Die Ruhegemeinschaft ist eine Grabstättenalternative, die sich aus einer Kooperation des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg, der Treuhandstelle für Dauergrabpflege ...
Mehr erfahrenMartin Cziborra -
Patenschaftsgrabstätten
Im Jahre 2009 hat der Stadtrat den Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg damit beauftragt zu prüfen, inwiefern historische Grabstätten auf dem ...
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Sternenkinder-Grabstätte für stillgeborene Kinder
Wenn das Kind bei der Geburt noch gelebt hat oder sein Gewicht mehr als 500 Gramm überstieg, ist eine Bestattung ...
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Ganz individulle Grabstättenarten
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Grabstätte für Mensch-Tier-Bestattungen
Seit Anfang Oktober 2017 können sich Tierbesitzer nun auch auf einem der kommunalen Friedhöfe der Landeshauptstadt Magdeburg gemeinsam mit ihren ...
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Wir beantworten Ihre Fragen gern!
Alternative Gemeinschaftsanlagen
Alternative Gemeinschaftsanlagen - denn es muss nicht die anonyme Bestattung sein
Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namenskennzeichnung (UGG)
Die Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Namenskennzeichnung (UGG) ist eine mit Pflaster eingerahmte und bepflanzte Grabanlage.
Die Namen der Verstorbenen erscheinen auf einem oder mehreren Gemeinschaftsgrabmalen. In dieser Anlage befindet sich eine zentrale Ablagefläche für Blumenschmuck. Die Hinterbliebenen nehmen bei der Urnenbeisetzung nicht teil.
Ein Nutzungsrecht für diese Bestattungsart kann nicht erworben werden. Urnenumbettungen aus der Urnengemeinschaftsgrabstätte sind nicht möglich.
Die Pflege der Gemeinschaftsanlage und die Beschriftung des Gemeinschaftsgrabmales ist in der Grabstättengebühr enthalten.
Gemeinschaftsanlagen für Urnenwahlgrabstätten (GAW)
Die Gemeinschaftsanlage für Urnenwahlgrabstätten (GAW) wird durch eine vielfältige Bepflanzung aus Stauden, Rosen und Gräsern eingerahmt.
Die einzelne Grabstätte ist gegenüber der Rahmenbepflanzung schlicht mit einheitlichen Bodendeckern angelegt. Die Namenskennzeichnung in Form eines Grabmales ist auf Kosten des Nutzungsberechtigten möglich. In einer Urnenwahlgrabstätte dieser Anlage können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Grabstätte ist möglich. Auch können die Hinterbliebenen an der Beisetzung teilnehmen. Darüber hinaus kann das Nurtzungsrecht bereits zu Lebzeiten erworben werden. Die Pflege ist über die gesamte Liegezeit bzw. Nutzungsdauer in der Grabstättengebühr enthalten.
Erdgemeinschaftsanlage (EGA)
Die Erdgemeinschaftsanlage (EGA) ist eine Anlage mit einer zentralen Kommunikationsfläche.
Auf dieser Fläche befindet sich ein historisches Gemeinschaftsgrabmal mit der Inschrift „Im Gedenken an den Verstorbenen“. Die Erdbestattungen dieser Anlage finden auf einer Rasenfläche statt. Auf Kosten des Nutzungsberechtigten kann ein Grabmal gelegt werden. Darüber hinaus ist es den Hinterbliebenen möglich an der Beerdigung teilzunehmen. Ein Nutzungsrecht für diese Bestattungsart kann nicht erworben werden, demzufolge ist eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Grabstätte nicht möglich.
Die Pflege der Gemeinschaftsanlage ist in der Grabstättengebühr enthalten.
Gemeinschaftsanlage für Erdwahlgrabstätten (GEW)
In der Gemeinschaftsanlage für Erdwahlgrabstätten (GEW) kann pro Grabstelle eine Erdbestattung und eine Urnenbeisetzung erfolgen.
Ein Nutzungsrecht an dieser Anlage kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre als ein- oder mehrstellige Grabstätte vergeben und kann verlängert werden. Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. Die Grabfläche ist mit einer einheitlichen Bepflanzung gestaltet. Auf Kosten des Nutzungsberechtigten kann eine Namenskennzeichnung in Form eines Grabmales vorgenommen werden.
Die Pflege ist über die gesamte Liegezeit bzw. Nutzungsdauer in der Grabstättengebühr enthalten.
Patenschaftsgrabstätten
Patenschaften historischer Grabstätte
Ziel der Initiative ist es, historische Grabstätten auf dem Süd- und Westfriedhof durch Patenschaften zu erhalten. Durch dieses alternative Vorgehen sollen die aufwendigen und kunstvollen Grabmale und damit ein Teil der Geschichte auf den städtischen Friedhöfen in die Gegenwart überführt werden.
Vorzüge einer Grabpatenschaft
Der Grabstättenpate verpflichtet sich, innerhalb einer Frist für die professionelle Sanierung und die Standsicherheit des Grabmals zu sorgen. Der Vorteil einer Grabpatenschaft - Nutzungsberechtigte können sich und Angehörige auf der Patenschaftsgrabstätte bestatten lassen. Außerdem kann die historische Grabstätte mit individuellen Inschriften versehen werden. Auch wenn eine Patenschaftsgrabstätte für mehrere Bestattungen geeignet ist, erwerben Nutzungsberechtigte lediglich das Nutzungsrecht für die gewünschte Anzahl an Bestattungsplätzen. Also muss beispielsweise nur die Anzahl an Bestattungsplätzen finanziert werden, die letztlich auch genutzt werden sollen, auch wenn die Patenschaftsgrabstätte ursprünglich für eine größere Anzahl an Bestattungsplätzen vorgesehen war.
Verpflichtungen für den Grabstättenpat*innen
Voraussetzungen für Patenschaftsgrabstätten
Individuelle Beratung
Der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg bietet eine Reihe ausgewählter Grabstätten für Patenschaften an. Auch persönliche Wünsche werden geprüft. Zur individuellen Beratung wird um eine separate Terminvereinbarung gebeten.
Grabstätte für Mensch-Tier-Bestattungen
Grabstätte für Mensch-Tier-Bestattungen
Auf Beschluss des Stadtrates hat der Eigenbetrieb eigens ein neues Grabfeld für die individuelle Bestattungsform im südlichen Bereich des Buckauer Friedhofs angelegt.
Hier können sich Haustierbesitzer gemeinsam mit ihren tierischen Freunden in einem Umfeld mit aufgelockerter Gestaltung beisetzen lassen. Anlass für die Initiative ist die immer enger werdende Bindung von Tierbesitzern zu ihren Haustieren und der damit verbundene Wunsch nach einem gemeinsamen Bestattungsplatz.
Mit einem neu gestalteten, räumlich abgegrenzten Grabfeld ist der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe diesem Wunsch nachgekommen und hat einen gemeinsamen Ort der letzten Ruhe für Mensch und Tier geschaffen.
Unter 0 391/7368 425 berät Sie die Friedhofsverwaltung gern zu den Voraussetzungen der Mensch-Tier-Bestattung. Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsberatung auf dem Westfriedhof, in der Großen Diesdorfer Str. 160 zu den üblichen Sprechzeiten zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Mensch-Tier-Bestattung
Da es sich bei der Mensch-Tier-Bestattung um eine Bestattungsform handelt, die in der Bevölkerung nicht einheitlich toleriert wird, gilt es einige Besonderheiten zu beachten:
- So wurde beispielsweise ein räumlich getrenntes Grabfeld auf dem Friedhof ausgewiesen, sodass nachträgliche Bestattungen verstorbener Tiere auf bereits vorhandenen Grabstätten bzw. Grabfeldern grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Mensch-Tier-Grabstätten sind Wahlgrabstätten in besonderer Lage, auf denen Human- und Haustierbestattungen gemeinsam erfolgen können.
- Auf Antrag kann bereits zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht für 20 Jahre für die Mensch-Tier-Grabstätte erworben werden.
- Bei dieser Grabstättenart handelt es sich um eine Grabstätte für Urnenbeisetzungen.
- Das verstorbene Haustier wird als Grabbeigabe beigesetzt.
- Die Urnenbeisetzung (Humanbestattung) kann zeitgleich mit der Beisetzung der Urne des verstorbenen Haustieres (Grabbeigabe) erfolgen.
- Die erforderlichen Leistungen in Zusammenhang mit der Beisetzung der Urnen müssen durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.