Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Allgemeine Informationen
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.
Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.
Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Vorgehen bei Wohnortwechsel
In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung
Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
Achtung:
Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem registrierten Fotografen bzw. in den Bürgerbüros (außer dem Mobilen Bürgerbüro) vor Ort erstellt werden. Unter diesem Link finden Sie entsprechende Fotografen.
- aktuelles Ausweisdokument (falls vorhanden)
Falls Sie nur noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen ist.
- ggf. Personenstandsurkunde im Original
- wenn es sich um den ersten Personalausweis bzw. Reisepass handelt, ist es sinnvoll, die Geburtsurkunde mitzubringen.
- bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde nach Magdeburg ist die zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde vorzulegen – bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten die letzte Eheurkunde
Achtung:
- bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur Anerkennung ausländischer Urkunden zur Verwendung in Deutschland auf der Seite des auswärtigen Amtes Internationaler Urkundenverkehr - Auswärtiges Amt.
- ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
- Sollte vor dem 16. Geburtstag ein Personalausweis für ein Kind benötigt werden, muss bei der Beantragung mindestens ein Elternteil persönlich anwesend sein.
- Ist der andere Elternteil nicht dabei, müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils
- sowie dessen Personalausweis oder Reisepass (zur Unterschriftenprüfung)
- Sie das alleinige Sorgerecht haben
- oder die Eltern dauerhaft getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist
- Wenn der Vater sorgeberechtigt ist, aber nicht mit der Mutter verheiratet war, muss außerdem die Sorgeerklärung (vom Jugendamt oder Notar) vorgelegt werden.
- Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
- Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität
- Einbürgerungsurkunde im Original
Bitte beachten Sie:
In unklaren Fällen kann die Personalausweisbehörde zusätzliche Unterlagen anfordern – z. B. Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Geburtsurkunden oder Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit.
Gebühren
Grundgebühr:
- Reisepass
Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
Für die Grundgebühr erhalten Sie einen Reisepass mit 32 Seiten (internationaler Standard). Sie beantragen Ihren Reisepass im Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz.
- vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter. Ein vorläufiger Reisepass enthält keinen Chip und ist längstens 12 Monate gültig. Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn Sie für die Reise ein Ausweisdokument sofort benötigen.
Gebührenfreie Leistungen:
Sind Sie umgezogen? Die Eintragung des neuen Wohnorts in den Reisepass ist gebührenfrei.
Ging Ihr Reisepass verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei.
Zusätzliche Kosten:
Beantragung (alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz in Magdeburg)
Leistung | Zusätzliche Kosten |
Personen Summe |
Personen Summe |
---|---|---|---|
Reisepass (internationaler Standard) | --- | 70,00 Euro | 37,50 Euro |
Reisepass (internationaler Standard) mit Direktversand des Ausweisdokumentes und Übergabe an der Wohnungstür des inländischen Hauptwohnsitzes | 15,00 Euro | 85,00 Euro | 52,50 Euro |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | 32,00 Euro | 102,00 Euro | 69,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten | 22,00 Euro | 92,00 Euro | 59,50 |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | 22,00 Euro plus 32,00 Euro | 124,00 Euro | 91,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass | --- | 26,00 Euro | 26,00 Euro |
Beantragung in Deutschland in einer beliebigen Gemeinde/Stadt
- für Deutsche, die im Inland wohnen, aber keinen Hauptwohnsitz in Magdeburg haben
- für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Leistung |
Zusätzliche Kosten |
Personen Summe |
Personen Summe |
---|---|---|---|
Reisepass (internationaler Standard) | doppelte Grundgebühr | 140,00 Euro | 75,00 Euro |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | doppelte Grundgebühr plus 32,00 Euro | 172,00 Euro | 107,00 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten | doppelte Grundgebühr plus 22,00 Euro | 162,00 Euro | 97,00 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | doppelte Grundgebühr plus 22,00 Euro plus 32,00 Euro | 194,00 Euro | 129,00 Euro |
Vorläufiger Reisepass | doppelte Grundgebühr | 52,00 Euro | 52,00 Euro |
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Voraussetzungen
Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)