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Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Allgemeine Informationen

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen.

Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass:

  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vorname
  • Angaben zum Geburtsdatum
  • Angaben zum Geburtsort
  • Geschlechtsangabe
  • Auch wenn Sie auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen sind, benötigen Sie einen neuen Reisepass.

Vorgehen bei Wohnortwechsel

In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
    Achtung: Ab 01. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem registrierten Fotografen bzw. in den Bürgerbüros (nicht im Mobilen Bürgerbüro) vor Ort erstellt werden. Unter diesem Link finden Sie entsprechende Fotografen.
  • aktuelles Ausweisdokument (falls vorhanden)
    Falls Sie nur noch ein altes Ausweisdokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen ist.
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
    • Sollte vor dem 18. Geburtstag ein Reisepass für ein Kind benötigt werden, muss bei der Beantragung mindestens ein sorgeberechtigtes Elternteil persönlich anwesend sein.
    • Ist der andere sorgeberechtigte Elternteil nicht dabei, müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    • Wenn der Vater sorgeberechtigt ist, aber bei der Geburt nicht mit der Mutter verheiratet war, muss ein Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht vorgelegt werden. Dies erfolgt durch eine Sorgeerklärung vom Jugendamt oder Notar. Liegt kein entsprechender Nachweis vor, wird davon ausgegangen, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.
    • Hat der Vater das alleinige Sorgerecht, muss dies durch eine gerichtliche Entscheidung nachgewiesen werden.

  • Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
    • Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität (nur bei Beibehaltung der Staatsangehörigkeit)
    • Einbürgerungsurkunde im Original

Bitte beachten Sie:
In unklaren Fällen kann die Passbehörde zusätzliche Unterlagen anfordern - zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Geburtsurkunden oder Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit.

Gebühren

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.


  • Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren.

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: ja)

  • Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).

    Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.

    Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

    Gebühr: 31,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich bei Ihrem Bürgeramt beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Aus wichtigen Gründen können Sie den Antrag auch
    • in einer anderen Gemeinde oder
    • in einer deutschen Auslandsvertretung stellen.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
    • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben. 
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können. 
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Voraussetzungen

  • Wenn Sie einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen beantragen, wenn sich mindestens eine der folgenden Daten ändert:
    • Vorname
    • Geburtsname
    • Familienname
    • Angaben zum Geburtsdatum
    • Angaben zum Geburtsort
    • Geschlecht
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Weitere Informationen

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