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Änderung eines Familiennamens bei einer Lebenspartnerschaft beantragen

Beschreibung

Bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Namensführung. Sie können Ihren Familiennamen bereits bei der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmen oder die Namensführung auch später ändern. Eine Frist gibt es dafür nicht.

Eine Namensänderung ist nicht verpflichtend. Beide Lebenspartner können ihre bisherigen Namen behalten.

Nach § 41 Personenstandsgesetz (PStG) gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten:

  • Bestimmung eines gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamens
  • Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen
  • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen
  • Wiederannahme eines früheren Namens

Ein einmal bestimmter Lebenspartnerschaftsname kann nicht widerrufen werden. In bestimmten Fällen gelten besondere Regelungen, zum Beispiel bei ausländischen Lebenspartnern oder wenn gemeinsame Kinder bereits vor der Begründung der Lebenspartnerschaft geboren wurden.

Weitere Informationen zur möglichen Namensführung erhalten Sie beim Standesamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Gebühren

Für eine spätere Namenserklärung als zum Zeitpunkt der Begründung einer Lebenspartnerschaft fallen folgende Gebühren an:

  • 30,00 Euro für die Abgabe der Namenserklärung
  • 10,00 Euro für die erste Urkunde
  • 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang
  • 10,00 Euro für die Bescheinigung über die Änderung der Namensführung

Die Bezahlung erfolgt entweder bar oder per EC-Karte direkt im Standesamt.

Fristen

Für die Abgabe der nachträglichen Erklärung zur Namensänderung besteht keine gesetzliche Frist. Die Erklärung kann jederzeit abgegeben werden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Verfahrensablauf

Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.

Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.

Voraussetzungen

Begründung einer Lebenspartnerschaft

Bearbeitungsdauer

In der Regel erfolgt die Bearbeitung während Ihres vereinbarten Termins, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gruppe Ehe

AGrLin Frau Sandova

Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg

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