Aufnahme an einer Gemeinschaftsschule beantragen
Allgemeine Informationen
Die Gemeinschaftsschule ist eine weiterführende Schulform und schließt an die Grundschule an. Sie umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. An der Gemeinschaftsschule kann Ihr Kind folgende Abschlüsse erwerben:
- Hauptschulabschluss
- Realschulabschluss
- Abitur
Alle Kinder lernen bis zum 8. Schuljahrgang gemeinsam und werden entsprechend ihrer Leistungsmöglichkeiten gefördert.
Die Gemeinschaftsschulen arbeiten kooperativ mit den Gymnasien zusammen.
Verfahrensablauf
Beim Wechsel von der Grundschule in die Gemeinschaftsschule:
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Zur Anmeldung an der Gemeinschaftsschule muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.
- Die Verteilung an eine Gemeinschaftsschule erfolgt durch den Schulträger.
- Wenn es für eine Schule nicht genügend Plätze gibt, werden die Schulplätze durch ein Auswahlverfahren vergeben.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
Voraussetzungen
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich beendet
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis
- Schullaufbahnerklärung
Gebühren
Keine.
Frist
Sie müssen die Schullaufbahnerklärung fristgerecht bei der derzeit besuchten Grundschule abgeben. Die Schule teilt Ihnen den Termin mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses oder der Schullaufbahnerklärung mit.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Wechsel von einer weiterführenden Schule an eine Gemeinschaftsschule ist in der Leistungsbeschreibung »Wechsel in eine andere Schulart beantragen« beschrieben.
Weitere Informationen zur Gemeinschaftsschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt