Die Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde besteht in der Durchsetzung der Naturschutzgesetzgebung und der Baumschutzsatzung sowie in der Anleitung und Kontrolle der Landschaftspflege.
Baumschutz
Die Beantragung von Baumfällungen, Kronenreduzierungen und Ausästungen auf Grundlage der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg werden je nach Stadtgebiet wie folgt beantragt:
Karte Zuständigkeiten
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Ansprechpartner für Landschaftsplan und Eingriffsregelungen