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Die Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde besteht in der Durchsetzung der Naturschutzgesetzgebung und der Baumschutzsatzung sowie in der Anleitung und Kontrolle der Landschaftspflege.

Baumschutz

Die Beantragung von Baumfällungen, Kronenreduzierungen und Ausästungen auf Grundlage der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg werden je nach Stadtgebiet wie folgt beantragt:


Karte Zuständigkeiten

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Unter den folgenden Links erhalten Sie weiterführende Informationen bezüglich:

Ansprechpartner für Landschaftsplan und Eingriffsregelungen

                                                                                                       



 

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