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Vorläufigen Personalausweis beantragen

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Allgemeine Informationen

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
    Achtung: Ab 01. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem registrierten Fotografen bzw. in den Bürgerbüros (nicht im Mobilen Bürgerbüro) vor Ort erstellt werden. Unter diesem Link finden Sie entsprechende Fotografen.
  • aktuelles Ausweisdokument (falls vorhanden)
    Falls Sie nur noch ein altes Ausweisdokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen ist.
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
    • Sollte vor dem 16. Geburtstag ein Personalausweis für ein Kind benötigt werden, muss bei der Beantragung mindestens ein sorgeberechtigtes Elternteil persönlich anwesend sein.
    • Ist der andere sorgeberechtigte Elternteil nicht dabei, müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    • Wenn der Vater sorgeberechtigt ist, aber bei der Geburt nicht mit der Mutter verheiratet war, muss ein Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht vorgelegt werden. Dies erfolgt durch eine Sorgeerklärung vom Jugendamt oder Notar. Liegt kein entsprechender Nachweis vor, wird davon ausgegangen, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.
    • Hat der Vater das alleinige Sorgerecht, muss dies durch eine gerichtliche Entscheidung nachgewiesen werden.

  • Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
    • Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität (nur bei Beibehaltung der Staatsangehörigkeit)
    • Einbürgerungsurkunde im Original

Bitte beachten Sie:
In unklaren Fällen kann die Personalausweisbehörde zusätzliche Unterlagen anfordern - zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Geburtsurkunden oder Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit.

Gebühren

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



  • Vorläufiger Personalausweis

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:

  • Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme, nur maximal 3 Monate gültig und soll auf Dauer und durch aufeinanderfolgende, wiederholte Beantragung einen regulären Personalausweis nicht ersetzen. Personalausweise müssen hohe Sicherheitsstandards haben, darunter ein Speicher- und Verarbeitungsmedium für das Foto und die Fingerabdrücke. Der vorläufige Personalausweis verfügt darüber nicht.
  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen, sind aber dazu nicht verpflichtet.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
  • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei oder einer Personalausweisbehörde, wie der Rathausbehörde oder dem Bürgeramt, melden.

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
  • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

Hinweis: Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme. Wenn Sie ihn zweimal hintereinander beantragen wollen, kann die zuständige Behörde dies ablehnen.

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sie sind in Deutschland gemeldet
  • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
  • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.

Bearbeitungsdauer

Der vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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