Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Allgemeine Informationen
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
Achtung:
Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem registrierten Fotografen bzw. in den Bürgerbüros (außer dem Mobilen Bürgerbüro) vor Ort erstellt werden. Unter diesem Link finden Sie entsprechende Fotografen.
- aktuelles Ausweisdokument (falls vorhanden)
Falls Sie nur noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen ist.
- ggf. Personenstandsurkunde im Original
- wenn es sich um den ersten Personalausweis bzw. Reisepass handelt, ist es sinnvoll, die Geburtsurkunde mitzubringen.
- bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde nach Magdeburg ist die zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde vorzulegen – bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten die letzte Eheurkunde
Achtung:
- bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur Anerkennung ausländischer Urkunden zur Verwendung in Deutschland auf der Seite des auswärtigen Amtes Internationaler Urkundenverkehr - Auswärtiges Amt.
- ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
- Sollte vor dem 16. Geburtstag ein Personalausweis für ein Kind benötigt werden, muss bei der Beantragung mindestens ein Elternteil persönlich anwesend sein.
- Ist der andere Elternteil nicht dabei, müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils
- sowie dessen Personalausweis oder Reisepass (zur Unterschriftenprüfung)
- Sie das alleinige Sorgerecht haben
- oder die Eltern dauerhaft getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist
- Wenn der Vater sorgeberechtigt ist, aber nicht mit der Mutter verheiratet war, muss außerdem die Sorgeerklärung (vom Jugendamt oder Notar) vorgelegt werden.
- Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
- Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität
- Einbürgerungsurkunde im Original
Bitte beachten Sie:
In unklaren Fällen kann die Personalausweisbehörde zusätzliche Unterlagen anfordern – z. B. Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Geburtsurkunden oder Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit.
Gebühren
- EUR 10,00
- EUR 13,00 Zuschlag, wenn
- die Personalausweisbehörde Ihren Antrag außerhalb der behördlichen Dienstzeit bearbeitet oder
- eine nicht zuständige Personalausweisbehörde das Dokument ausstellt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Digitale Lichtbilder
Ab dem 01.05.2025 können für hoheitliche Dokumente nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert werden. In allen Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg (außer im Mobilen Bürgerbüro) sowie in der Führerscheinstelle steht ein Lichtbildaufnahmegerät, der "Speed Capture Kiosk", zur Erstellung dieser digitalen Fotos bereit. Das Gerät wird von einem privaten Fotodienstleister betrieben. Die Kosten für die Lichtbildaufnahme betragen 7 Euro und werden zusammen mit der Gebühr für Ihr Ausweisdokument am Kassenautomaten bezahlt. Sie können den Betrag entweder bar oder mit EC-Karte begleichen.
So funktioniert es: Am "Speed Capture Kiosk" können Sie Ihr Foto selbstständig aufnehmen, was Ihnen den Aufwand erspart, ein Passfoto extra zu besorgen, und gleichzeitig die Bearbeitung Ihres Anliegens beschleunigt. Während der Aufnahme erfolgt sofort eine Qualitätsprüfung. Sobald Sie Ihren Antrag stellen, ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren auf, prüft deren Authentizität und übernimmt sie direkt und sicher von einem geschützten Server. Das Foto wird für 48 Stunden auf dem Server gespeichert.
Der Speed Capture Kiosk ist besonders benutzerfreundlich und barrierefrei. Personen im Rollstuhl können durch Drücken des „Rollstuhl-Buttons“ auf dem Touchscreen das Gerät automatisch auf ihre Höhe anpassen. Der Kiosk ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m geeignet.
Selbstverständlich erfüllt der Automat alle datenschutzrechtlichen Anforderungen. Alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, müssen den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Diese Vorgaben wurden dem Hersteller durch ein entsprechendes Zertifikat des BSI bestätigt.
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
-
Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.