Bauleitplanung (Vorbereitende)
Allgemeines | Zuständigkeiten
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan erfasst Grundlagen und Ziele der baulichen Entwicklung des Stadtgebiets. Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung gemäß § 5 Abs. 1 S.1 BauGB nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.
Weitere Zuständigkeiten betreffen die Steuerung von Einzelhandel sowie die Erstellung städtebaulicher Planungen und Konzepte (Rahmenplan Innenstadt, Hochhauskonzept, Magdeburger Märktekonzept).
Im Team Flächennutzungsplanung ist auch die Untere Landesentwicklungsbehörde angesiedelt. Aufgabengebiet ist die Beratung über die Erfordernisse der Raumordnung, die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verfahren für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Durchführung von Raumordnungsverfahren.
Team 64.31 Flächennutzunsplanung / Untere Landesentwicklungsbehörde
Stadtentwicklung / F-Plan | Herr Wöbse | +49 391 540-5321 |
Regionalplanung / Untere Landesentwicklungsbehörde |
Frau Zimmer |
|
Stadtentwicklung / F-Plan / Einzelhandel / Regionalplanung |
Frau Krischel |
+49 391 540-5326 |
Stadtentwicklung / F-Plan | Herr Kapelle |
+49 391540-5325 |
Stadtentwicklung / F-Plan |
n.n |
+49 391 540-5319 |
Grafische Datenverarbeitung |
Frau Callies |
+49 391 540-5390 |
Grafische Datenverarbeitung |
Herr Cyliax |
+49 391 540-5294 |