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Haftpflichtversicherung

BIS Kfz-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Was ist zu beachten?

Zur Zulassung eines Fahrzeuges ist eine Bestätigung über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung) vorzulegen

Der Nachweis, dass eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeughaft-pflichtversicherung besteht, ist durch eine vom Versicherer zu erteilende Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) zu erbringen.

Hierzu hat sich der Halter im Vorfeld der Zulassung an ein Versicherungsunternehmen seiner Wahl zu wenden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsabteilung Kfz-Zulassungsbehörde (nur für gewerbliche Zulassungen)

Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg