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Fund oder Verlust eines Reisepasses melden

Ist Ihr deutscher Reisepass unauffindbar oder wurde dieser gestohlen, dann müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Beschreibung

Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihres Wohnortes mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Probleme bei der Verwendung dieser Ausweisdokumente im Reiseverkehr vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle.

Erforderliche Unterlagen

Der Verlust kann online oder persönlich vor Ort gemeldet werden. Die Meldung des Wiederauffindens ist nur persönlich vor Ort unter Vorlage des wiederaufgefundenen Reisepasses möglich.

Online

  • Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion und dazugehöriger sechsstelliger PIN
  • NFC-fähiges Handy oder PC/Laptop mit Kartenlesegerät
  • AusweisApp
  • optional ein BundID-Konto (Online-Dienst kann über Gastzugang genutzt werden)

oder

  • Nutzung ohne Anmeldung und Eingabe der personenbezogenen Daten sowie eines Sicherheitsmerkmales

Persönliche Vorsprache

  • gültiger Personalausweis oder ein anderes abgelaufenes Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • Es müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden.
  • Sofern bereits eine Anzeige bei der Polizei erfolgt ist, bringen Sie bitte die entsprechende Anzeigenerstattung mit.
  • bei Wiederauffinden:
    • wiederaufgefundener Reisepass
    • ggf. ausgestellter vorläufiger Reisepass oder Personalausweis

Gebühren


Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Melden Sie den Verlust oder das Wiederauffinden Ihres Reisepasses bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) online (nur Verlust), im Bürgerbüro oder bei der Polizei.

Zeigen Sie den Verlust oder das Wiederauffinden des Reisepasses nicht an, handeln Sie gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 4 des Passgesetzes (PassG) ordnungswidrig.

Rechtsgrundlage(n)

Was sollte ich noch Wissen?

Wurde Ihr Ausweisdokument im Fundbüro oder einem Bürgerbüro der Landeshauptstadt Magdeburg abgegeben, werden Sie in der Regel schriftlich benachrichtigt.

Verfahrensablauf

Den Verlust des Reisepasses können Sie jederzeit online oder persönlich in einem Bürgerbüro melden. Das Wiederauffinden ist unter Vorlage des Reisepasses nur persönlich im Bürgerbüro möglich.

Online

1. Starten Sie den Online-Dienst.

2. Authentifizieren Sie sich im Online-Dienst. Dies ist möglich:

  • mit Anmeldung über die BundID (optional mit Gastzugang) in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion oder
  • ohne Anmeldung durch manuelle Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten.

Wenn Sie sich nicht mit dem höchsten Vertrauensniveau (Online-Ausweisfunktion) anmelden, werden zusätzliche Sicherheitsmerkmale zur Identifizierung abgefragt.

Mögliche Sicherheitsmerkmale:

Sperrkennwort
Geben Sie das Sperrkennwort Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte an. Dieses kann auch verwendet werden, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte nicht verloren haben.

Dokumentennummer
Geben Sie die Dokumentennummer des verlorenen Dokuments an oder eines Dokuments, das sich noch in Ihrem Besitz befindet. Es kann sich auch um ein ungültiges Dokument handeln, sofern dieses nicht länger als fünf Jahre abgelaufen ist.

3. Wählen Sie das verlorene oder gestohlene Ausweisdokument aus und Erfassen Sie die Angaben zum Diebstahl oder Verlust (Ort, Zeitpunkt, Umstände des Verlustes, optional Angaben zur bereits erfolgten Anzeigenerstattung bei der Polizei).

4. Prüfen Sie die von Ihnen gemachten Angaben zum Verlust sorgfältig und bestätigen Sie deren Richtigkeit.

5. Die Bestätigung Ihrer Verlust- oder Diebstahlsmeldung steht Ihnen anschließend sofort zum Download bereit. Bei Anmeldung über die BundID ist das Dokument zusätzlich im Postkorb der BundID verfügbar.

Persönliche Vorsprache

1. Vereinbaren Sie zur Verlustmeldung und falls Sie gleich einen neues Ausweisdokument beantragen wollen einen Termin im Bürgerbüro. Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgerbüro erhalten, melden Sie den Verlust online. Sollten Sie dringend ein neues Dokument benötigen, können Sie als sogenannter Notfallkunde vorsprechen. Das Bürgerbüro entscheidet abschließend, ob es sich um einen Notfall handelt.

2. Bei der persönlichen Vorsprache wird Ihre Verlustmeldung oder die Anzeige des Wiederauffindens sofort entgegengenommen. 

3. Die Bestätigung Ihrer Verlust- oder Wiederauffindungsanzeige wird Ihnen sofort ausgehändigt. 

Voraussetzungen

  • Ihr Reisepass ist nicht mehr auffindbar oder Sie haben ihn verloren.
  • Sie haben den als verloren gemeldeten Reisepass wiedergefunden oder zurückerhalten.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Weitere Informationen

Onlineservices

  • Dokumentenverlust online anzeigen ....
    Identifikation am Onlinedienst mit BundID im hohen Authentifizierungsniveau oder mit Eingabe der persönlichen Daten + Sicherheitsmerkmal (Sperrkennwort nPA oder Dokumentennummer).

Zuständige Stelle

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