Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Beschreibung
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 62 BauO LSA gilt für die Neuerrichtung von / Anbauten an
- Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3
- sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2
- sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind,
- Nebengebäuden und Nebenanlagen zu Bauvorhaben nach den Nummern 1 bis 3
- Werbeanlagen,
ausgenommen Sonderbauten.
Bis zum 31.07.2026 gilt das für die o.g. Gebäude auch noch für Umbauten und Nutzungsänderung.
Ab dem 01.08.2026 obliegt dem Bauherrn die Entscheidung, ob ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 62 BauO LSA oder ein Mitteilungsverfahren nach § 60a BauO LSA für Umbauten und Nutzungsänderungen in den o.g. Gebäuden angewendet werden soll (KEINE Anbauten, siehe oben).
Die Beantragung eines Bauvorhabens nach § 62 BauO LSA kann sowohl digital, als auch in Papierform erfolgen. Für die digitale Antragstellung steht Ihnen mit einer entsprechenden Authentifizierung unser Online-Portal zur Verfügung.
Eine Antragstellung per E-Mail und auch umgekehrt die Bescheidung kann auf Grund des Datenschutzes nicht erfolgen.
Um die Vorlage vollständiger Unterlagen im Interesse einer zügigen Bearbeitung wird gebeten.
Erforderliche Unterlagen
Schriftteil
- Antrag auf Baugenehmigung
online siehe Portal, in Papier mit Formular
- sofern eine Bauherrenvertretung besteht, ist eine Vollmacht vorzulegen
- Baubeschreibung
- ggf. Betriebsbeschreibung
- Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers
- Erschließungsnachweise
- ggf. Statistischer Erhebungsbogen
- ggf. Belichtungs- / Belüftungsnachweis
- ggf. Nachweis Barrierefreiheit
- Allgemeine Angaben/Berechnungsnachweise
- ggf. Nachbarbeteiligung
- ggf. gesonderte Beantragung von Baulasteneintragungen
- ggf. gesonderte Beantragungen von Abweichungen / Befreiungen
- ggf. Übergabe Freigabe Kampfmittelbeseitigung
Zeichnungsteil
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit gekennzeichnetem Baugrundstück (nicht älter als sechs Monate, mindestens 50 m Umkreis, so die genaue Lage zu unübersichtlich oder schwierig darzustellen ist, bitte gesonderten Lageplan in einem größeren Maßstab verwenden) (online per pdf im Portal ablegen, in Papier erhältlich über:
- Lageplan ggf. durch einen öffentlich bestellten Vermesser (zum Beispiel bei einem Grenzabstand kleiner 3,30 m)
- Abstandsflächenplan
- ggf. sonstige Lagepläne (Erschließung über öffentlich befahrbare Verkehrsfläche) oder (gemeinsame Bauteile), aber ggf. auch Baumbestandsplan, Entwässerungsplan
- Grundrisse
- Schnitte
- Ansichten
Bautechnische Nachweise
- ggf. Brandschutznachweis
- ggf. gesonderte Beantragungen von Abweichungen zum Brandschutz
- ggf. Typenprüfbericht mit gültiger Zulassung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, Zustimmung im Einzelfall (z.B. Modulbauweise)
- ggf. Statiknachweis
- ggf. einschl. Nachweis der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile
- ggf. Nachweisberechtigung Fachplaner
- ggf. Kriterienkatalog
- ggf. Wärmeschutznachweis
- ggf. Schallschutznachweis
- ggf. weitere Nachweise, wie Baugrundgutachten
Gebühren
Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig.
Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) / Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO LSA) festgelegt.
Frist(en)
- Die Baugenehmigung erlischt, wenn
-
- nach drei Jahren nicht begonnen oder
- die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen wurde.
- Die Baugenehmigung kann für jeweils ein Jahr verlängert werden, so dies vor Fristablauf beantragt wird.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
- Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen
- Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauGVO LSA)
- Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
Verfahrensablauf
Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
- Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Voraussetzungen
- Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
- Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen
Bearbeitungsdauer
- Entscheidung über Bauantrag innerhalb von drei Wochen und 3 Monaten nach Zugang des vollständigen Bauantrages bzw. der einmalig nachgeforderten Unterlagen zur Vervollständigung.
Die Frist kann aus wichtigem Grund verlängert werden.