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Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen

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Sie können als Privatpersonen oder -institutionen erweiterte Melderegisterauskünfte aus dem Magdeburger Melderegister beantragen. 

Allgemeine Informationen

Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft.. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung erweiterte Melderegisterauskunft
  • Nachweis zum berechtigten Interesse (Mahn- oder Vollstreckungsbescheide, Urteile, Rechnungen, usw.)

Gebühren

  • Erweiterte Melderegisterauskunft
    je angefragte Person: 15,00 €
  • Melderegisterauskunft mit besonderem Ermittlungsaufwand
    (z. B. wenn keine elektronisch gespeicherten Daten vorhanden sind und eine Einsichtnahme in verfilmte Karteien erforderlich ist)
    je angefragte Person: 30,00 €
    • Grundsätzlich ist die Grundgebühr (15,00 €) zu entrichten.
      Sollte für die Bearbeitung ein besonderer Ermittlungsaufwand erforderlich sein, wird die Differenz zur höheren Gebühr nachgefordert, bevor die Auskunft erteilt wird.

Zahlung

  • Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
  • Die Kontoverbindung sowie den anzugebenen Verwendungszweck finden Sie auf dem jeweiligen Antragsformular.
  • Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.
  • Alternativ können Sie Ihrer Anfrage auch einen Verrechnungsscheck beifügen.


Frist

Keine.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann nur schriftlich beantragt werden. Dem Antrag sind entsprechende Unterlagen zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses beizufügen.

Wichtiger Hinweis

Auskünfte über Personen, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder weggezogen sind, erteilt das Stadtarchiv Magdeburg.

Die Benutzung erfolgt auf der Grundlage der Benutzssatzung des Stadtarchives.

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.

  • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
  • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
  • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung schriftlicher Anfragen erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs sowie nach Feststellung des Zahlungseingangs. Je nach Auslastung kann die Bearbeitungszeit bis zu 3 Wochen betragen. Wir bitten Sie, in diesem Zeitraum von Rückfragen abzusehen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Meldewesen, xMeld

Arbeitsgruppenleiter Herr Lichtenberg

Breiter Weg 222
39104 Magdeburg

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