Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden
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Sie möchten Ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden? Dafür erhalten Sie hier Informationen zur Schulform und Hinweise zur Anmeldung.
Allgemeine Informationen
In der Gesamtschule werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. beziehungsweise 13. Schuljahrganges unterrichtet.
An der Gesamtschule können Sie folgende Schulabschlüsse erwerben:
- Hauptschulabschluss
- Realschulabschluss
- Abitur
Die Schuljahrgänge 10 bis 12 oder 11 bis 13 werden als gymnasiale Oberstufe geführt. Die Gesamtschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung.Die Gesamtschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung. Diese Schwerpunktbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in berufs- oder studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.
Sie wird in integrativer oder kooperativer Form geführt.
Kooperative Form:
Die Gesamtschule in kooperativer Form führt die Sekundarschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch zusammen. Vom Schuljahrgang 5 an erhalten Sie Unterricht in schulformspezifischen Klassen und in schulformübergreifenden Lerngruppen. Der schulformspezifische Unterricht überwiegt. An der kooperativen Gesamtschule erhalten Sie das Abitur nach 12 Jahren.
Integrative Form:
Die Gesamtschule in integrativer Form ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem alle Abschlüsse. In einer integrativen Gesamtschule müssen Sie sich nicht vorab für eine Schulform entscheiden. Die Schuljahrgänge 7 bis 10 werden im Klassenverband unterrichtet. Die Anzahl der Fächer nimmt mit den Jahrgangsstufen zu. . Die Kurse werden nach Leistung und Neigung der Schülerinnen und Schüler gebildet. Ab dem 9. Schuljahrgang können Sie sich für einen Gymnasialzweig entscheiden. An der integrativen Gesamtschule erhalten Sie das Abitur nach 13 Jahren.
Verfahrensablauf
Beim Wechsel von der Grundschule an die Gesamtschule:
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Zur Anmeldung an der Gesamtschule muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.
- Die Verteilung an eine Gesamtschule erfolgt durch den Schulträger.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
Voraussetzungen
Beim Wechsel von der Grundschule an die Gesamtschule:
-
Erfolgreicher Besuch der Grundschule
Erforderliche Unterlagen
-
Formular zur Schullaufbahnerklärung
Gebühren
keine
Frist
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5a Schulgesetz Saschen-Anhalt (SchulG LSA)
- § 34 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
- § 2 Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO)
- § 19 Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen
- Aufnahme an weiterführenden Schulen
Hinweise (Besonderheiten)
Der Wechsel von einer weiterführenden Schule an eine Gesamtschule ist in der Leistungsbeschreibung »Wechsel in eine andere Schulart beantragen« beschrieben.
Weitere Informationen zur Gesamtschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.