Mütter- und Elternberatung
Schwangerschaftsberatung
- Beratung, Hilfe und Unterstützung/ Informationen zu sozialen, finanziellen und rechtlichen Themen wie Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, familienfördernde Leistungen u. ä.
- Beratung zur Familienplanung
- ergebnisoffene Beratung im Schwangerschaftskonflikt (§ 219 StGB) mit Beratungsschein
- psychosoziale Beratung vor und während der Schwangerschaft sowie nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Vermittlung von finanziellen Hilfen (Bundes- und Landesstiftung für Schwangere und Familien
- Gesprächsangebote bei gesundheitlichen Fragestellungen z. B. Beratung zur Pränataldiagnostik und bei besonderen Lebenslagen (Krankheit, drohende Beeinträchtigungen, Behinderungen, Tod)
- Beratung zur vertraulichen Geburt
- Zusammenarbeit und Vermittlung von Hebammen, Familienhebammen, niedergelassenen Ärzten, speziellen Beratungsstellen, Familienzentren und Ämtern, Geburtsvorbereitungskursen, Entbindungskliniken u. ä.
- Monatliche Informationsveranstaltungen für werdende Eltern und Angehörige zum Thema „Schwangerschaft und Geburt“
- Individuelle Einzelveranstaltungen für besondere Zielgruppen (Adoptiveltern, psychisch oder chronisch Kranke, Menschen mit Beeinträchtigungen usw.)
- Haus- und Klinikbesuche nach Absprache
Mütter-/ Elternberatung
- Beratung und Begleitung zur Pflege, Ernährung und gesunden Entwicklung des Kindes von 0. Bis 3. Lebensjahr
- Hilfe und Unterstützung bei sozialen und rechtlichen Fragen
- Hausbesuche nach Absprache
- Beratung und Begleitung bei gesundheitlichen Fragen (Krankheit, drohende Behinderung u.ä.)
- Zusammenarbeit und Vermittlung von Hebammen, Familienhebammen, niedergelassenen Ärzten, speziellen Beratungsstellen, Familienzentren und Ämtern, Geburtsvorbereitungskursen, Entbindungskliniken u. ä.
- Eltern- und Kind- Gruppen (ab der 8. Lebenswoche möglich)
- monatliche kostenfreie Informationsveranstaltungen für Eltern, Großeltern und Geschwister zu den Themen:
- "Säuglingsernährung und Verhalten bei Erkrankung des Kindes
- "Pflege und Entwicklung des Kindes“
- Veranstaltungen (auch einzeln) und Gruppenarbeit zu verschiedenen Themen der Gesundheitsprävention (kostenfrei):
- "Liebe, Sexualität, Sexualverhalten"
- “Minderjährig schwanger- was nun?“
- "Schwangerschaft und Geburt"
- "Schwangerschaftsverhütungsmethoden"
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8-12 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14-18 Uhr
(Wir bitten, um Terminvereinbarung)
Erstausstattung für Wohnung, Bekleidung oder bei Schwangerschaft und/oder Geburt
Was bedeutet Erstausstattung?
Erstausstattungen sind einmalige, nicht laufende Beihilfen an leistungsberechtigte Personen für bestimmte kurzfristige unvorhersehbare Bedarfe des täglichen Lebens, die außerhalb des Regelbedarfs für die Sicherung ihrer Existenz in besondere Lebenslagen von Nöten sind. Erstausstattungen stellen Starthilfen dar. Der Bedarf wird zusätzlich zu einem ggf. bestehenden Regelbedarf anerkannt.
Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?
Die Erstausstattung der Wohnung, die Erstausstattung für die Bekleidung sowie die Erstausstattung bei Schwangerschaft und bei Geburt können Sie beantragen, wenn Sie Sozialleistungen (Bürgergeld oder Sozialhilfe bzw. Leistungen nach AsylbLG) erhalten und sich in einer Lebenslage befinden, die einen solchen zusätzlichen Bedarf auslöst. Sie können die Leistung auch - beantragen, wenn ihre Einkünfte für die Finanzierung der Erstausstattung nicht ausreichen und Sie bislang keine der o. g. Sozialleistung beziehen.
Welche Möglichkeiten der Erstausstattungen gibt es?
- Erstausstattung für Wohnung
- Erstausstattung für Bekleidung
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
Erstausstattung bei Schwangerschaft
Die Erstausstattung bei Schwangerschaft umfasst den spezifischen Bedarf der werdenden Mutter für die Schwangeren- bzw. Umstandsbekleidung. (pauschal)
Der Bedarf wird ab der 13. Schwangerschaftswoche berücksichtigt.
Erstausstattung bei Geburt
Die Erstausstattung bei Geburt umfasst den Neugeborenengrundbedarf und weiteren Babybedarf. Beide Bedarfsformen werden i. d. R. acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin berücksichtigt. Bedarfe eines Kindes, die aufgrund seines natürlichen Wachstums entstehen, sind keine Erstausstattung bei Geburt. Diese Bedarfe werden i. d. R. mit der Regelleistung abgedeckt.
Babyerstausstattung:
- Erstlingsausstattung für das Baby (pauschal)
- Kinderbett, komplett
- Steppdecke
- Kinderbettwäsche
- Laken
- Kinderbadetuch
- Wanne
- Kinderwagen, kombiniert
- Wickelauflage
- Kleiderschrank
Wie kann ein Antrag auf Erstausstattung gestellt werden?
- mit dem Formular
- formlos schriftlich
- per E-Mail
- persönlich
Benötigte Dokumente
- Mutterpass für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und bei Geburt oder ähnlicher Nachweis
Krisen- und Notsituationen
Beratungs- und Unterstützungsangebote während der Schwangerschaft oder nach der Geburt
Individuelle Beratung und praktische Unterstützung bieten verschiedene Anlaufstellen/ Träger an, um werdende Eltern und Familien zu stärken und ihnen Wege in eine stabile Zukunft zu erleichtern.
Um das richtige Angebot auszuwählen, erhalten Sie Beratung und Unterstützung.
Beratungsangebote der Stadt Magdeburg
In Krisen- und Notsituationen können Sie sich vertrauensvoll, während der Schwangerschaft oder nach der Geburt an die Mitarbeiterinnen der Schwangerschafts- und Mütter/Elternberatung des Gesundheitsamtes wenden.
Die Beratung ist kostenfrei und diskret.
Verschiedene Krisen und Notsituationen können sein:
Fragen zu Themen von Trennung, Scheidung, Umgang, Erkrankungen von Eltern, Gestaltung von Paar- und Familienbeziehungen, Partnerschaft, Elternschaft und Sexualität, Bedürfnisse von Kind und Eltern, Organisation vom Tagesablauf (Mehrlingsgeburt)
Links
Kostenloses Elterntelefon des Deutschen Kinderschutzbundes
Deutscher Kinderschutzbund
Telefon: 0800-1110550
- www.kindergesundheit-info.de
Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) - MagdeburgerAnspruchsCHeck „MACH‘5“ (finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten)
Weitere Informationen
Downloads
Links
Hilfetelefon für „Schwangere in Not - anonym und sicher“
Schwangere können sich zur Beratung rund um die Uhr an die kostenlose Nummer 0800-4040020 wenden.
Telefon: 0800-4040020
Website: www.geburt-vertraulich.de
Familienplanung- Infoportal BzgA
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8-12 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14-18 Uhr
(Wir bitten, um Terminvereinbarung)