Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben
Beschreibung
Wenn Sie eine Person, die ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigt, zu Besuch einladen oder ihr einen langen Aufenthalt ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Ist der Ausländer selbst in der Lage, den Lebensunterhalt zu sichern, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausnahmslos entbehrlich. Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Visumantrages.
Die Verpflichtungserklärung ist eine einseitig empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung und kein Verwaltungsakt. Als Verpflichtungsgeber (Gastgeber) müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz innerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg haben und über ein regelmäßiges, pfändbares Einkommen verfügen. Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für die Dauer von fünf Jahren, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt des Verpflichtungsnehmers (Gast) in Deutschland entstehen könnten. Dazu zählen die Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Wohnen, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege), Kosten, die entstehen, falls der Aufenthalt des Gastes zwangsweise beendet werden muss (Abschiebung) oder Kosten von Sozialleistungen, die dem Staat entstehen.
Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden (Gastgeber) zuständige Ausländerbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung eingescannt und im PDF Format hochgeladen werden.
Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!
- Gültiger Reisepass/Nationalpass (Hauptseite) bzw. deutscher Personalausweis
- Kopie des Nationalpasses des Gastes
- Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden
- Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate
- Mietbescheinigung
- Im Fall der Selbständigkeit: betriebswirtschaftliche Auswertungen des vergangenen Jahres und des laufenden Jahres (bis zum Monat der Antragstellung), Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre, im Falle der kürzlichen Unternehmensgründung die Summen- und Saldenliste des letzten Kalenderjahres
- Sonstige Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers wie z.B. Renteneinkünfte/Pension, Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung usw.
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Fristen
Die Prüfung der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung nimmt zwischen vier und acht Wochen in Anspruch. Da eine beschleunigte Bearbeitung nicht erfolgen kann, empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung.
Gebühren
Ausstellung einer Verpflichtungserklärung : 29,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- §§ 66, 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Was sollte ich noch wissen?
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
- Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen empfiehlt es sich, mit einer Person vorzusprechen, die als Übersetzer auftreten kann.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
Verfahrensablauf
Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen persönlichen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren.
Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, erhalten Sie die Verpflichtungserklärung im Original. Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an die eingeladene Person (Gast) senden. Diese muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat im Heimatland für das Visum vorlegen. Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel für bis zu 6 Monate nach ihrer Ausstellung von der deutschen Auslandsvertretung anerkannt.
Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung innerhalb von fünf Jahren ist nur möglich, wenn Sie eine andere Person finden, die Ihre Verpflichtung übernimmt, oder die eingeladene Person nachweist, dass ihr Lebensunterhalt auf andere Weise gesichert ist oder wenn sich der Aufenthaltszweck des Verpflichtungsnehmers ändert (ausgenommen es handelt sich um einen Zweckwechsel zu einem humanitären Aufenthalt, hierbei bleibt die Verpflichtungserklärung bestehen). Der Widerruf muss der Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die eingeladene Person keine neue ausreichende Finanzierung vorlegen kann, sind Sie weiterhin verpflichtet, für die entstehenden Kosten aufzukommen.