Die Gemeinde setzt die Grundsteuer jährlich entweder durch einen Grundsteuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung fest.
Grundlagen für die Grundsteuerfestsetzung sind entweder die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes oder die Grundsteueranmeldungen für die Grundsteuerfestsetzung nach der Ersatzbemessung.
Für das Jahr 2023 erfolgte die Steuerfestsetzung mit öffentlicher Bekanntmachung (Amtsblatt Nr. 05 vom 17.02.2023).
Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind Vorauszahlungen auf die Grundsteuer unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu den bisherigen Fälligkeitstagen zu entrichten (§ 28 Grundsteuergesetz).
Für das Jahr 2024 wurde die Grundsteuer A durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 14 vom 19.07.2024 festgesetzt.
Für die Grundsteuer B hat sich der Hebesatz mit 590 vom Hundert gegenüber dem Vorjahr (495 vom Hundert) geändert. Die Hebesätze wurden mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen. Die Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer B wurden am 10.07.2024 verschickt. Die Bescheide vom 10.07.2024 gelten nur für die Grundsteuer für das Jahr 2024.
Für das Jahr 2025 erhalten Sie einen neuen Grundsteuerbescheid. Die Hebesätze hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg am 05.12.2024 beschlossen. Für die Grundsteuer A gilt der Hebesatz von 340 %. Für die Grundsteuer B gelten für Wohngrundstücke 483 % und für Nichtwohngrundstücke 965 %. Die Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich im März 2025 verschickt. Bitte warten Sie mit der Grundsteuerzahlung für das Jahr 2025 bis zum Erhalt des Grundsteuerbescheides. Ihre Grundsteuer berechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz. Zum 15.02.2025 sind nur die Abfallgebühren und Straßenreinigungsgebühren zu zahlen, soweit Ihr letzter Bescheid für die Grundbesitzabgaben diese Gebühren sowie die Beträge und Fälligkeiten für die Folgejahre enthält.
Mailanfragen zur Grundsteuer 2025 können Sie an die Adresse grundsteueranfragen@stadt.magdeburg.de senden.