Wohnsitz abmelden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.
Gebühren
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen können mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden.
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung frühestens eine Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Wichtige Hinweise
Die Verpflichtungen zur Abmeldung bei den Meldebehörden wurden bedeutend vereinfacht und ersparen dem Bürger viele Behördenwege. Bitte beachten Sie aber, dass für die verbleibenden An- und Abmeldungen die gesetzliche Frist von 7 Tagen gilt.
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Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.