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Personalausweis bei Verlust neu beantragen

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind, kein anderes gültiges Passdokument besitzen und in Deutschland gemeldet sind.

Allgemeine Informationen

Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden

  • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • der Polizei.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie

  • über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.

Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.

Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
    Achtung: Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem registrierten Fotografen bzw. in den Bürgerbüros (außer dem Mobilen Bürgerbüro) vor Ort erstellt werden. Unter diesem Link finden Sie entsprechende Fotografen.
  • aktuelles Ausweisdokument (falls vorhanden)
    Falls Sie nur noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen ist.
  • ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
    • Sollte vor dem 16. Geburtstag ein Personalausweis für ein Kind benötigt werden, muss bei der Beantragung mindestens ein Elternteil persönlich anwesend sein.
    • Ist der andere Elternteil nicht dabei, müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden: Diese Unterlagen sind nicht erforderlich, wenn:
      • Sie das alleinige Sorgerecht haben
      • oder die Eltern dauerhaft getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist
    • Wenn der Vater sorgeberechtigt ist, aber nicht mit der Mutter verheiratet war, muss außerdem die Sorgeerklärung (vom Jugendamt oder Notar) vorgelegt werden.


  • Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
    • Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität
    • Einbürgerungsurkunde im Original

Bitte beachten Sie:
In unklaren Fällen kann die Personalausweisbehörde zusätzliche Unterlagen anfordern – z. B. Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Geburtsurkunden oder Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit.

Gebühren

  • Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.

    Gebühr: 37,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

    Gebühr: 22,80 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für den vorläufigen Personalausweis.

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.

    Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

    Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Digitale Lichtbilder

Ab dem 01.05.2025 können für hoheitliche Dokumente nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert werden. In allen Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg (außer im Mobilen Bürgerbüro) sowie in der Führerscheinstelle steht ein Lichtbildaufnahmegerät, der "Speed Capture Kiosk", zur Erstellung dieser digitalen Fotos bereit. Das Gerät wird von einem privaten Fotodienstleister betrieben. Die Kosten für die Lichtbildaufnahme betragen 7 Euro und werden zusammen mit der Gebühr für Ihr Ausweisdokument am Kassenautomaten bezahlt. Sie können den Betrag entweder bar oder mit EC-Karte begleichen.

So funktioniert es: Am "Speed Capture Kiosk" können Sie Ihr Foto selbstständig aufnehmen, was Ihnen den Aufwand erspart, ein Passfoto extra zu besorgen, und gleichzeitig die Bearbeitung Ihres Anliegens beschleunigt. Während der Aufnahme erfolgt sofort eine Qualitätsprüfung. Sobald Sie Ihren Antrag stellen, ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren auf, prüft deren Authentizität und übernimmt sie direkt und sicher von einem geschützten Server. Das Foto wird für 48 Stunden auf dem Server gespeichert.

Der Speed Capture Kiosk ist besonders benutzerfreundlich und barrierefrei. Personen im Rollstuhl können durch Drücken des „Rollstuhl-Buttons“ auf dem Touchscreen das Gerät automatisch auf ihre Höhe anpassen. Der Kiosk ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m geeignet.

Selbstverständlich erfüllt der Automat alle datenschutzrechtlichen Anforderungen. Alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, müssen den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Diese Vorgaben wurden dem Hersteller durch ein entsprechendes Zertifikat des BSI bestätigt.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden wollen:

  • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlustanzeige an.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Verlust beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor: 

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
    • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr
  • Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort abgenommen.
  • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Siehe auch

Weitere Informationen

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