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Hundehaltung abmelden

Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Gebühren

Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.

Fristen

Abmeldung innerhalb von 14 Tagen

  • bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort,
  • bei Weitergabe des Hundes,
  • bei Tod des Hundes.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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