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Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

Allgemeine Informationen

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

  • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
  • ist auf 5 Jahre befristet,
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern
  • kann im eigenen Haushalt des/der Erziehungsberechtigten bzw.
  • in angemieteten Räumen erfolgen.


Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dazu vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Das weitere Verfahren der Eignungsprüfung erfolgt anhand festgelegter Kriterien und wird Ihnen im persönlichen Gespräch erläutert. Die Eignungsprüfung umfasst unter anderem:
    • eine örtliche Prüfung der räumlichen und materiellen Voraussetzungen, in denen die Kindertagespflege durchgeführt wird
    • eine Prüfung der formalen und fachlich pädagogischen Eignung (Prüfung der Antragsunterlagen, Hausbesuch u. a.)

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege persönlich, fachlich und sachlich geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

  • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
  • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
  • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben. Wenn Sie bereits eine pädagogische Ausbildung als Sozialpädagog*in, Erzieher*in oder Kinderpfleger*in/Sozialassistent*in haben, benötigen Sie nur einen Anteil der Qualifizierung.

Voraussetzung, um diese Ausbildung zu absolvieren, ist gemäß Tagespflegeverordnung des Landes Sachsen- Anhalt ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss vergleichbarer Schulabschluss.

Erforderliche Unterlagen

Haben Sie Ihr Beratungsgespräch erfolgreich absolviert, müssen im Rahmen der Antragstellung folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
  • Nachweis über Abschluss einer Allgemeinbildenden Schule
  • Qualifikationsnachweis
  • Lebenslauf
  • Pädagogische Konzeption (gemäß Bildung elementar)
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Teilnahmebescheinigung am Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  • Hausärztliches Attest
  • Masernschutz
  • Gesundheitszeugnis gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Schufa-Auskunft

Fristen

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist gemäß § 43 Absatz 3 Satz 4 SGB VIII auf 5 Jahre befristet. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt schriftlich und muss vorliegen, bevor Sie ein Kind gemäß § 43 Absatz 1 SGB VIII betreuen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Anträge/Formulare

Anträge erhalten Sie immer über den Fachbereich Kindertagespflege bzw. Ihrer zuständigen Fachberaterin.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Verfahren von A wie Antragstellung bis Z wie Zulassung kann insgesamt durchaus drei bis vier Monate dauern. Diese Zeit ist mindestens einzuplanen, da das Verfahren ein Ämterverfahren ist, verschiedene Antragsstellungen und Prüfungen bedingt. Beteiligt am Verfahren sind neben dem Jugendamt das Gesundheitsamt, das Bauordnungsamt und die Feuer aus brandschutztechnischer Sicht.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kindertagespflege

Jugendamt Magdeburg

Kindertagesbetreuung

Wilhelm-Höpfner-Ring 1
39116 Magdeburg

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