Schülerbeförderung/Schülerfahrkarten
Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) und die Satzung über die Schülerbeförderung in der Landeshauptstadt Magdeburg regeln die Schülerbeförderung, Erstattung oder Entlastung von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler*, die mit Hauptwohnsitz in Magdeburg wohnen. Die Rechtsgrundlagen sind:
§ 71 SchulG LSA und
Es gibt folgende Möglichkeiten:
1. Schülerjahreskarte
Wenn der Schulweg die in der o.g. Satzung festgelegte Mindestentfernung überschreitet, haben Anspruch auf eine kostenlose Schülerjahreskarte Schüler
- der allgemein bildenden Schulen bis 10. Schuljahrgang; Förderschulen darüber hinaus,
- des schulischen Berufsgrundbildungsjahres und des Berufsvorbereitungsjahres und
- des ersten Schuljahrganges derjenigen Berufsfachschulen, zu deren Zugangsvoraussetzungen kein mittlerer Schulabschluss gehört.
Die Schülerjahreskarte gilt an Schultagen (Montag bis Freitag zwischen 5.30 Uhr und 20.00 Uhr).
Zum Antragsformular: Antrag auf Schülerjahreskarte
2. Entlastung von den Fahrtkosten
Anspruch auf Entlastung von Kosten der Schülerbeförderung bis zu einem Höchstbetrag (Berücksichtigng der Ferienzeiten) abzüglich einer Eigenbeteiligung von 100 Euro haben folgende Schüler:
- Schuljahrgänge 11 und 12 der Gymnasien
- Schuljahrgänge 11-13 der Gesamtschulen und Freien Waldorfschulen
- Berufsfachschulen mit der Zulassungsvoraussetzung des mittleren Schulabschlusses
- Berufsfachschulen (nach mittlerem Schulabschluss) ab 2. Ausbildungsjahr
- Fachschulen (auch Teilzeit)
- Fachoberschulen
- Berufliches Gymnasium (ehemals Fachgymnasien).
Schüler in dualer Ausbildung haben keinen Anspruch (Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, Erhalt einer Ausbildungsvergütung).
Erstattungsfähig sind die Kosten der Nutzung des ÖPNV unter Vorlage der Originalbelege.
Beim Besuch einer Schule außerhalb von Magdeburg besteht Anspruch auf die teuerste Zeitfahrkarte für Schüler für das Tarifgebiet Magdeburg abzüglich der Eigenbeteiligung.
Zum Antragsformular: Antrag auf Entlastung von Fahrtkosten
Abgabetermin: 30.9. nach Ende des Schuljahres
3. Erstattung von Fahrtkosten
Ist die Schule mit dem ÖPNV für die unter Punkt 2 genannten Schüler nicht zumutbar zu erreichen, kann alternativ ein Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten in Höhe der Kosten einer Schülerjahreskarte gestellt werden.
Zum Antragsformular: Antrag auf Erstattung von Fahrkosten
4. Fahrdienst
Schüler mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung (Nachweis durch Behindertenausweis bzw. amtsärztliches Gutachten) können mit einem Fahrdienst zur Schule befördert werden.
Zur Beantragung wenden Sie sich bitte an:
Frau Westpfahl, Tel. +49 391 540 3015, marion.westpfahl@sva.magdeburg.de
* Im weiteren Text steht Schüler für Schülerinnen und Schüler.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden personenbezogene Daten erfasst. Zur Information zum Datenschutz gemäß Datenschutz-Grundverordnung hier