Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Schulwegweiser
Schulen in Magdeburg
Im Schuljahr 2022/23 widmen sich insgesamt 78 Schulen der Ausbildung und Förderung von über 23.700 Schülerinnen und Schülern an den allgemein bildenden Schulen sowie über 7.000 Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen. Besondere Begabungen und Interessen werden unter anderem in sport-, naturwissenschaftlich oder sprachorientierten Schulen weiterentwickelt.
In Magdeburg gibt es 38 Grundschulen, davon fünf in freier Trägerschaft. Drei Sekundarschulen, davon zwei in freier Trägerschaft, zehn Gemeinschaftsschulen, darunter ein freier Träger, neun Gymnasien, davon wiederum drei freie Träger, zwei Gesamtschulen, zehn Förderschulen, eine Waldorfschule (freier Träger) sowie vier Berufsbildende Schulen gewähren ein Angebotsnetz in breiter inhaltlicher Vielfalt und flächendeckender räumlicher Verteilung. Verschiedene Schulen haben ein spezifisches Profil.
Schulen in Magdeburg
Schulbezirke
Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen. In Magdeburg sind nur für kommunale Grundschulen der Stadt Magdeburg Schulbezirke festgelegt (= zuständige Grundschule).
Für andere allgemein bildende Schulen der Stadt (Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen) gilt das Gebiet der Stadt Magdeburg als Schuleinzugsbereich.
Hier finden Sie die Übersicht über die zu den Schulbezirken gehörenden Straßen:
Schulbezirk/Schuleinzugsbereich.
Formlose Anträge für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder für eine Verschiebung der Schulpflicht nimmt die zuständige Grundschule entgegen.
Schulbezirke für das Einschuljahr 2024/25 sind noch nicht beschlossen.
Wie weiter nach der Grundschule?
Der Schulwegweiser beschreibt das Verfahren der Aufnahme in eine weiterführende Schule, also den Wechsel von der Grundschule in Klassenstufe 5.
- Schulwegweiser ( 148 kB)
Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 - Losverfahren
Information über die Losverfahren zur Aufnahme in Klassenstufe 5 (an kommunalen Schulen)
Die Schullaufbahnerklärung für den Wechsel Klasse 5 SJ 23/24 sind bis zum 13.02.2023 durch die Personensorgeberechtigten in der zuständigen Grundschule abzugeben.
Erforderliche Losverfahren an kommunalen Schulen werden voraussichtlich im März stattfinden.
Nachrückverfahren
siehe Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 - Losverfahren
Allgemeine Informationen
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.
Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Nachweis Masern-Impfung
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.
Rechtsgrundlage
- § 4 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Grundschule | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Wahl und Wechsel des Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- Ministerium für Bildung Verwaltungsvorschrift (Sachsen-Anhalt) | Aufnahme in die Grundschule | i. d. F. v. 01.07.2020 | gültig ab 21.07.2020
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
- Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
- Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
- Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.
Voraussetzungen
- Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
- Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.