Wählerverzeichnis für Kommunalwahl einsehen
Beschreibung
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Rechtsgrundlage
Fristen
Verfahrensablauf
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Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
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Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
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Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Voraussetzungen
Einsichtnahme in die eigenen Daten:
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Sie sind wahlberechtigt,
Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:
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Sie sind wahlberechtigt und
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Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Auszügen von Daten anderer Personen:
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Sie sind wahlberechtigt und
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Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.