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Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen

Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden.

Allgemeine Informationen

Die sozialpädagogisch begleitete Wohnform kann für junge Menschen in Betracht kommen, die sich während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Maßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung außerhalb des Familienhaushaltes befindet.

In diesen Fällen soll auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt werden und die Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 SGB VIII geleistet werden.

Zuständige Stelle

Das Jugendamt in Magdeburg arbeitet sozialraumbezogen und ist an verschiedenen Standorten zu finden. 

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialzentrum!

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  • Reform
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  • Westerhüsen


Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Schulbescheinigung und Ausbildungsnachweis
  • Lehr-/Ausbildungsvertrag
  • ALG II Bescheid
  • Ggf. Eheschließungsnachweis/Eheurkunde

Gebühren (Gebühren)

Für die Inanspruchnahme können Kostenbeiträge festgesetzt werden. Eine eventuelle Kostenheranziehung erfolgt nach Prüfung und in Abhängigkeit zu Ihren Einkünften.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an das zuständige Sozialzentrum im Jugendamt. Das Jugendamt entscheidet, ob und in welchem Umfang die Hilfe sinnvoll ist. Das Jugendamt hilft Ihnen auch bei der Beantragung.

Wenn die Leistung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Leistung in Ihrem Fall gestaltet werden soll.

Voraussetzungen

Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben.

Anträge /Formulare

Bitte nutzen Sie das unter "Dokumente" beigefügte Antragsformular.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle



 
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