Beratung in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten beantragen
Allgemeine Informationen
Denken Sie über eine Trennung oder Scheidung nach, ohne bisher eine Entscheidung getroffen zu haben, können Sie sich zum Beispiel im Jugendamt beraten lassen. Diese Beratung kann sowohl telefonisch als auch persönlich erfolgen.
Zuständige Stelle
Das Jugendamt in Magdeburg arbeitet sozialraumbezogen und ist an verschiedenen Standorten zu finden.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialzentrum!
Sozialzentrum Mitte |
Sozialzentrum Nord |
Sozialzentrum Süd |
Sozialzentrum Südost |
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Gebühren (Gebühren)
Die Beratungsangebote können Sie kostenfrei in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
In allen Fragen zur Erziehung, zu Trennung, Umgang und elterlicher Sorge können Sie zusätzlich auch die Beratungsangebote der Erziehungs- und Familienberatungsstellen nutzen. Diese finden Sie unter der Überschrift "Siehe auch".
Verfahrensablauf
Eine erste Beratung kann auch telefonisch erfolgen. Persönliche Gespräche sind sowohl an den einzelnen Standorten des ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) möglich aber auch in Ihrer eigenen Häuslichkeit, wenn Ihnen das lieber ist. Bitte melden Sie sich einfach bei Ihrem zuständigen Sozialzentrum.
Voraussetzungen
Anträge / Formulare
keine
Für eine Erstberatung brauchen Sie keine Unterlagen mitbringen.