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Fundbüro

Was sind Fundsachen?

Fundsachen sind nur verlorene Sachen (§ 965 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Verloren sind Sachen, deren Besitz zufällig und nicht nur vorübergehend abhanden gekommen ist. Verloren sind auch gestohlene und dann vom Dieb weggeworfene Sachen.

Wichtige Informationen für Verlierer und Finderinnen

Im Fundbüro der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg werden die Aufgaben der zuständigen Behörde nach den §§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wahrgenommen. Das Fundbüro der Landeshauptstadt Magdeburg ist auch zuständig Fundsachen, die in den Dienstgebäuden der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg gefunden werden und nicht sofort dem Eigentümer zurückgegeben werden können.

Personen, die eine Sache gefunden haben, können sich bei der Dienstleistung „Fundsachen melden“ über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Dort besteht auch die Möglichkeit eine Online-Fundanzeige zu erstatten.

Personen, die eine Sache vermissen, können sich bei der Dienstleistung „Verlorene Sachen wiederfinden“ informieren, ob die verlorene Sache als Fundsache im Fundbüro der Landeshauptstadt Magdeburg abgegeben oder angezeigt wurde.

Das Fundbüro der Landeshauptstadt Magdeburg ist nicht zuständig in folgenden Fällen:

  • Die Sache wird in einem Gebäude oder auf dem Gelände einer anderen öffentlichen Behörde gefunden. Öffentliche Behörden sind beispielsweise Gerichte, Polizei, Verwaltungsbehörden, öffentliche Schulen, Krankenhäuser, Museen, Universitäten.
  • Die Sache wird in einer Bahn, in einer Straßenbahn, in einem Bus oder in einem Taxi oder in einem Bahnhof gefunden.

Die in anderen Behörden oder in Bahnen, Bussen usw. gefundenen Sachen sind unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern. Kontaktdaten der Verkehrsbetriebe und der anderen Behörden sind im Internet zu finden.

  • Sachen, die im befriedeten Besitztum entdeckt werden, sind grundsätzlich keine Fundsachen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zum befriedeten Besitztum zählen insbesondere eingezäunte private Grundstücke und die darauf errichteten Gebäude sowie Verkaufsstellen aller Art. Soweit jemand eine Sache im befriedeten Besitztum entdeckt, muss er sich an den Eigentümer oder die Besitzerin des Grundstückes oder die gewerbetreibende Person wenden.

  • Sollten Sie ein Tier finden, wenden Sie sich bitte an das Tierheim. Das Tierheim erreichen Sie wie folgt:

Tierheim der Landeshauptstadt Magdeburg
Rothenseer Straße 79/80
39124 Magdeburg

Behördennummer: 115
Telefon: +49 391 2537631
Fax: +49 391 2537631
Telefon: +49 391 540-10 (Tierfangbereitschaft der Feuerwehr außerhalb der Dienstzeiten)
tierheim@magdeburg.de

Sie können sich auch unter der Hotline (0391) 5 40 54 00 an den Ordnungsamtlichen Außendienst wenden oder unter:
funkzentrale-1@oa.magdeburg.de

Veräußerung von Fundsachen

Das Fundbüro veräußert in unregelmäßigen Abständen Fundsachen. Sofern Fundsachen  veräußert werden, würde nachfolgend darauf verwiesen.

  • Verkauf von Fundsachen

    Das Fundbüro veräußert im Wege des freihändigen Verkaufs Fundsachen und sonstige Sachen.

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    Lfd. Nr. 10
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Verwertung von Fundsachen (Veräußerung)

Fundsachen, an denen die Landeshauptstadt Magdeburg kein Eigentum erwerben will, werden in der Regel freihändig veräußert.

Nach der Verwertung tritt der Erlös an die Stelle der Fundsache. Meldet kein Verlierer seine Rechte an und sind seit der in der Bekanntmachung genannten Frist drei Jahre verstrichen, fällt der Erlös der Landeshauptstadt Magdeburg zu.

Nach dem Eigentumsübergang auf die Landeshauptstadt Magdeburg können Fundsachen auch durch die Verwaltung genutzt werden.

Fundsachen, die sich nicht zur Verwertung oder zur Nutzung durch die Behörde eignen, können an karitative Einrichtungen abgeben werden.

Ist eine Verwertung der Fundsachen nicht möglich oder nicht zweckmäßig, so werden diese vernichtet.

Information zum Datenschutz und das Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte im Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Ihnen nach dem Datenschutz zustehenden Rechte.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Landeshauptstadt Magdeburg, - Die Oberbürgermeisterin -, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg, Telefon: (03 91) 5 40 20 41, E-Mail-Adresse: ordnungsamt@magdeburg.de, Internet-Adresse: www.magdeburg.de.

2. Datenschutzbeauftragte

Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Landeshauptsadt Magdburg ist wie folgt zu erreichen: Landeshauptstadt Magdeburg, Datenschutzbeauftragte, Julius-Bremer-Straße 10, 39104 Magdeburg, Telefon: Behördennummer 115, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter@stadt.magdeburg.de

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Das Erfassen, Speichern, Übermitteln und Verwenden der personenbezogenen Daten erfolgt für die Bearbeitung fundrechtlicher Angelegenheiten. Der oben genannte Verantwortliche hat als zuständige Behörde nach § 2 Nummer 6 der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom) die sich aus § 965 Absatz 2 Satz 1, § 966 Absatz 2 Satz 2, §§ 967, 973 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 3, § 974 Satz 1, §§ 975 und 976 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergebenden Aufgaben zu erfüllen. Auch hat der Verantwortliche als Behörde die sich aus den §§ 978 ff. BGB ergebenden Aufgaben wahrzunehmen. Insbesondere geht es dabei um die Sicherung von Rechten und die Durchsetzung der sich aus dem Fundrecht ergebenden Pflichten der Finder, Verlierer, Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Daten sind neben den oben angeführten Paragraphen der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), §§ 15, 20, 27 und 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen Anhalt (SOG LSA).

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

In den Verarbeitungsprozess sind innerhalb der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg einbezogen:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Allgemeine Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, die die Aufgaben im Fundbüro wahrnehmen
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnungsamtlicher Außendienst, die mit der Abholung von Fundsachen beauftragt werden, oder die zu verwahrende Sachen sichergestellt haben
  • Fachdienstleiter des Fachdienstes Allgemeine Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Fachbereichsleiter des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung, Beigeordneter für Personal, Bürgerservice und Ordnung sowie Oberbürgermeisterin in besonderen Fällen (soweit Anfrage direkt an diese gerichtet wurden oder diese sich die Entscheidung vorbehalten haben)

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten außerhalb der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg sind:

  • Finder, Verlierer, Eigentümer oder sonstige Empfangsberechtigte
  • andere Fundbehörden, soweit die Verlierer, Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten in deren Bezirk wohnen oder zu erreichen sind
  • Behörden, die Dokumente ausstellen (insbesondere Ausweis- und Passbehörden sowie Fahrerlaubnisbehörden)
  • Polizeibehörden
  • Botschaften und Konsulate anderer Länder in Deutschland (bei Fundsachen, die ausländischen Verlierern zuzuordnen sind)
  • Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH, Alter Markt 15, 39104 Magdeburg, und HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH, Niederlassung: GS-Computerservice, Königsberger Straße 2, 37269 Eschwege, als externe Dienstleister bei der Nutzung des Fachverfahrens VOIS|FB Fundbüroverwaltung und der Onlinedienste unter www.fundbürodeutschland.de 

5. Speicherdauer

Das Fundrecht ist dem Rechtsgebiet Besondere Gefahrenabwehr zuzurechnen. Die zu führenden Verfahren sind Verwaltungsverfahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 20 Jahre nach Abschluss der Verfahren. Danach erfolgt eine Löschung der Daten. Handschriftlich geführte Fundbücher werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dauerhaft dem Stadtarchiv überlassen.

6. Ihre Rechte

Gemäß Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft des Verantwortlichen, ob Sie betreffende personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten und Information zu den Verarbeitungszwecken; die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder werden; falls möglich die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer.

Sie haben nach Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung fehlerhafter Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen.

Sie haben nach Artikel 17 DSGVO das Recht, die Löschung Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und keine Ausschlussgründe (Artikel 17 Absatz 3 DSGVO) vorliegen.

Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO zu verlangen, sofern eine der darin genannten Voraussetzungen gegeben ist.

Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht (Einwilligung in die Datenverarbeitung), haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft zu widerrufen.

Nach Artikel 77 Absatz 1 DSGVO haben Sie das Recht, Beschwerde gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Den Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt erreichen Sie unter Postfach 1947, 39009 Magdeburg; Geschäftsstelle und Besucheradresse: Otto-von-Guericke-Straße 34a in 39104 Magdeburg; E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de.