Ottostadt-Verfügungsfonds
Antragstellung für das Jahr 2023
Abgabe der Anträge für 2023 ab November 2022 möglich.
Welchen Zweck hat der Ottostadt Verfügungsfonds?
Der Werbekostenzuschuss soll die Präsenz der Marke Ottostadt Magdeburg sichern.
Die Antragstellenden/ Projekttragenden nutzen die Gestaltungsrichtlinie der Marke Ottostadt Magdeburg und tragen mit ihrer Anwendung zur Verbreitung sowie zur Bekanntheit der Ottostadt Magdeburg bei. Der Verfügungsfonds ist mit einem Betrag von 50.000 € im Jahr 2023 dotiert.
Wer kann den Werbekostenzuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind Bürger*innen, Vereine, studentische Gruppen, positiv wirkende Interessengemeinschaften, gemeinnützige Verbände, Institutionen und Unternehmen, die in und um Magdeburg Projekte im Corporate Design der Ottostadt Magdeburg durchführen und damit die Bekanntheit der Dachmarke Ottostadt Magdeburg erhöhen.
Antragsformular und Kriterien zum Download
- Antrag (ausfüllbare Word-Datei)
- Förderkriterien (PDF-Datei)
- Information Antrag und Entscheidung (PDF-Datei)
Allgemeine Informationen zur Ottostadt-Kampagne finden Sie hier.
Kontakt
Für Fragen zur Antragstellung steht Ihnen Frau Großkopf im Wirtschaftsdezernat der Landeshauptstadt Magdeburg unter der Telefonnummer 0391 5402532 gerne zur Verfügung.