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Jugendamt Magdeburg

Allgemeine Informationen zum Jugendamt

Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt

Willkommen auf den Seiten des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg
(Öffnungszeiten der einzelnen Abteilungen/Teams/Ansprechpartner/-innen finden Sie auf den weiterführenden Seiten des Amtes.)
Musizieren im Kindergarten © Fotograf Sam Rey
©
© Fotograf Sam Rey
Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Bedürfnissen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen, ist Ziel und Aufgabe des Jugendamtes.
Eine Vielzahl von Hilfs- und Serviceleistungen werden hier angeboten, um allen Kindern und Jugendlichen beim Heranwachsen und bei der Integration in die Gesellschaft mit all den damit anfallenden Herausforderungen zu helfen.

 

Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten des Jugendamtes

Für das Jugendamt (W.-Höpfner-Ring 1) gilt bis auf Weiteres:

Montag              geschlossen
Dienstag           09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr 
                                (Kitaberatung/Elternbeitragsstelle nur nachmittags)   
Mittwoch         geschlossen 
Donnerstag     09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag               geschlossen

Um Wartezeiten zu vermeiden können Anliegen nach Möglichkeit zunächst per eMail (jugendamt@magdeburg.de) an das Jugendamt gerichtet werden.

Im Bedarfsfall besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Termine außerhalb der Sprechzeiten zu vereinbaren.

Kita-Beratung im W.-Höpfner-Ring 1:

Für die Kitaberatung und Kindertagespflege ist eine vorherige Terminreservierung online erforderlich.

Es besteht auch die Möglichkeit Ihr Anliegen im Rahmen der Kita-Beratung an kitaberatung@jga.magdeburg.de zu richten.

Anfragen/Anträge etc. rund um das Thema Kitabeitrag können Sie auch gern an elternbeitragsstelle@jga.magdeburg.de schicken, um Wartezeiten oder Terminenge zu vermeiden. Angepasste Öffnungszeiten können im Außenbereich zur Kenntnis genommen werden.

Durchgängig vor Ort erreichbar ist der Kinder- und Jugendnotdienst der Landeshauptstadt Magdeburg in der Gerhart-Hauptmann-Straße 46, Telefonnummer 0391 7310114.


Das Jugendamt

Das Jugendamt besteht nach bundeseinheitlicher gesetzlicher Regelung, die in § 70 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) formuliert ist, aus zwei Säulen, der Verwaltung und

Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss im Sinn der Gemeindeordnung. Die Zuständigkeit und die Aufgaben des Jugendhilfeauschusses sind im § 4 Absatz der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg, Amtsblatt Nr. 36, vom 18.12.2015 geregelt. Er befasst sich insbesondere mit:

  • der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  • der Jugendhilfeplanung und
  • der Förderung der freien Jugendhilfe.

Der Jugendhilfeausschuss soll vor jeder Beschlussfassung des Stadtrates in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Er hat das Recht an den Stadtrat Anträge zu stellen und ist zur Vorbereitung des Haushaltes zu hören. Er hat Beschlussrecht in den Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der  vom Stadtrat bereitgestellten Mittel, der erlassenen Satzungen und der vom ihm gefassten Beschlüsse.

Der Jugendhilfeausschuss bildet einen ständigen Unterausschuss für die Jugendhilfeplanung, die aus der Mitte seiner beschließenden Mitglieder wählt. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung bereitet die Beschlussfassung für den Jugendhilfeausschuss sowohl in seiner beschließenden als auch in seiner beratenden Funktion vor.

Abteilungen und Teams des Jugendamtes

Abteilungen und Teams

Hier finden Sie eine Übersicht über die Abteilungen des Jugendamtes.

Information

Interessenvertretungen

Interessenvertretungen

 

Auf den nachfolgend genannten Pfaden gelangen Sie zu Interessenvertretungen im Rahmen der Jugendhilfe. Die aufgeführten Ansprechpartner zeichnen verantwortlich für die Gestaltung ihrer Seiten.

 

Zu den Seiten:

 

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Formulare

Formulardepot der Landeshauptstadt Magdeburg

An dieser Stelle finden Sie zahlreiche Dokumente zu Dienstleistungen der Verwaltung. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Dokumenten.

Zum Ausfüllen dieser elektronischen Formulare benötigen Sie eine der folgende Softwarelösung:

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Kinder, Jugend und Familie

 

Erstattung von Fahrkosten

Erlass des Kostenbeitrages für Tageseinrichtungen und Kinderpflege

 

 

 

 

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