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Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

Frau Jana Riemann

Team Fördermittel und Beiträge

Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur
Teamleiterin

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Informationen

Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15.12.2020 (GVBl. LSA Nr. 48/2020 vom 17.12.2020, S. 712) hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass es den Gemeinden untersagt ist, Beiträge für erforderliche Maßnahmen in Bezug auf Verkehrsanlagen (Straßenausbaumaßnahmen) zu erheben, wenn die sachliche Beitragspflicht nach dem 31.12.2019 entstanden ist.

Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist der Landeshauptstadt Magdeburg demnach nicht mehr möglich.