otto fördert kunst und kultur
Unsere Dienstleistungen
- Beratung bei der Erarbeitung von Veranstaltungskonzepten und Entwicklung von Projekten
- Beratung bei Antragstellungen
- Unterstützung bei der Realisierung kultureller und künstlerischer Projekte
- Antragsprüfung und -bearbeitung
- Begleitung von Vereinen und Initiativen im gesamten Zuwendungsverfahren
Informationen für Antragsteller
Informationen zur Kulturförderung
im Rahmen von Zuwendungen
Zweck der Zuwendung
Die Landeshauptstadt Magdeburg fördert freie kulturelle und künstlerische Projekte und Institutionen, an deren Durchführung bzw. deren Bestand die Landeshauptstadt Magdeburg ein erhebliches Interesse hat.
Zum Begriff der Zuwendung
Zuwendungen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen, ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Landeshauptstadt Magdeburg aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Form der Zuwendung
Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben
Arten der Zuwendung:
- Projektförderung
- institutionelle Förderung
Gegenstand der Zuwendung
- Förderbereiche
B Bildende Kunst
D Darstellende Kunst
H Heimatpflege
KJ Kinder- und Jugendkultur
L Literatur
M Musik
S Soziokultur
Schwerpunkt der Förderung
Öffentliche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Theateraufführungen, Konzerte, Kurse und Workshops zur Belebung der Magdeburger Kulturszene.
- Hinweise zu den Förderbereichen
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein, die Aufgaben, an deren Erfüllung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und/ oder gemeinnützig arbeiten. Förderungen erhalten insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstler und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren.
Antragstellung
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich zu stellen. Hierzu ist ausschließlich das verbindliche Formular des Kulturbüros zu verwenden
Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt, mit der rechtsverbindlichen Unterschrift unterzeichnet und mit den erforderlichen Anlagen versehen im geschlossenen Umschlag im Kulturbüro abzugeben oder per Post einzusenden.
Antragsformular
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Antragsfrist
30.09. des Vorjahres
Rechtsgrundlage zur Gewährung von Zuwendungen
2. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
3. Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung
4. Anerkennung Zuwendungsbescheid
5. Anerkennung Änderungsbescheid
Antragsberatung
Das Kulturbüro bietet allen Interessenten und insbesondere erstmaligen Antragstellern Beratung bei der Antragstellung und im Zuwendungsverfahren an.
Ansprechpartnerin
Fördermittel
Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg
Anschrift:
Kulturbüro der Landeshauptstadt Magdeburg
Julius-Bremer-Str. 10
39104 Magdeburg
Sekretariat des Kulturbüros:
Tel.: 0391 / 540-2134
Fax.: 0391 / 540-2136
Stand vom 19.11.2014