BürgerBüro Mitte (ausschließlich Terminkunden!)
Barrierefreiheit
Wichtige Hinweise
Von Montag bis Freitag werden vorrangig Terminkunden bedient! Am Samstag werden im BürgerBüro Mitte ausschließlich Terminkunden bedient.
Bitte buchen Sie einen Termin unter www.magdeburg.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115.
In den BürgerBüros wurden neue „Self-Service-Terminals“ installiert, die Sie bei der Beantragung von Personaldokumenten unterstützen. Damit können Sie auch Fotos für die Dokumente erstellen. Diese werden nicht mehr ausgedruckt, sondern direkt an die Mitarbeiterplätze übermittelt. Die Kosten betragen dann 4,50 Euro.
Für Personen unter 1,26 Meter Augenhöhe (z. B. Rollstuhlfahrer und Kinder) ist das Self-Service-Terminal nicht geeignet.
Ab dem 1. März 2017 werden in der Bundesrepublik Deutschland neue Reisepässe ausgegeben.
Die Lieferzeiten der BundesDruckerei betragen ca. 3 bis 5 Wochen. Personalausweise und Reisepässe können bei Notwendigkeit 4 Wochen vor dem Ausstellungsdatum beantragt werden.
Dienstleistungen
Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb ohne Halterwechsel (Zuzug nach Magdeburg)
Gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeuge grundsätzlich am Hauptwohnsitz des Halters zuzulassen.Dieser Vorgang kann auch durch eine, von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden. weiterlesenVerkaufsangebote in den Bürgerbüros
In den Bürgerbüros können auch verschiedener Dinge käuflich erworben werdenBioabfallsäcke für 2,40 € je Stck.) und für Restabfall ( 3,60 € je Stck.) - Im Mobilen BürgerBüro nur nach Absprache ! Amtsblätter der Landeshauptstadt Magdeburg (nur im Bürgerbüro Mitte) ... weiterlesen
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.Hinweis:
Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil ... weiterlesen
Verlust von Dokumenten
Der Verlust von persönlichen Dokumenten, wie auch deren Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist, anzuzeigen. Nutzen Sie dazu am besten gleich das pdf-Formular und senden Sie es uns ... weiterlesenWohnsitz abmelden
Eine Abmeldung der Wohnung ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen (z.B. Fortzug ins Ausland oder Aufgabe einer von mehreren Wohnungen).... weiterlesen
Wohnsitz ummelden
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung ... weiterlesen
Wohnung anmelden
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.... weiterlesen